Kundenmitteilung

Neu ab Januar 2024

Das ändert sich 2024 bei Ihrer Versicherung

Für das Jahr 2024 haben sich bei Ihrer Versicherung einzelne Änderungen ergeben.

 

Grundversicherung

Die Prämien für Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Altersjahres beinhalten einen Rabatt von 74% bis 78%, (abhängig vom Kanton).

Mit der Vollendung des 18. Altersjahres erfolgt für Jugendliche per 1. Januar des folgenden Jahres die Umteilung in die Prämienstufe der Erwachsenen mit einer ordentlichen Franchise von CHF 300.–. Damit entfällt der bis dahin geltende Kinderrabatt.
Bis zum 25. Altersjahr unterstützen wir jedoch alle Jugendlichen mit einem Rabatt zwischen 15% – 28%, (abhängig vom Kanton).

Jugendlichen, die das 25. Altersjahr vollendet haben, dürfen wir gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) den Jugendrabatt in Form einer Jugendprämie nicht mehr gewähren. Es erfolgt die Umteilung in die Erwachsenenprämie. Für eine günstigere Prämie empfehlen wir eine Erhöhung der Jahresfranchise oder ein alternatives Versicherungsmodell.

Mit dem HMO-Modell PRAXMED und dem Hausarztmodell DOCMED bietet KLuG zwei alternative Versicherungsmodelle an, die sich durch eine unterschiedliche Liste von Ärzten unterscheiden. 

Ab dem 1. Januar 2024 werden die HMO-Praxen/HMO-Ärzte nun in das Hausarztmodell DOCMED integriert. Die bisher nur im Modell PRAXMED verfügbaren Leistungserbringer (HMO-Ärzte/HMO-Praxen) sind ab 01.01.2024 im Modell DOCMED verfügbar. Im Gegenzug wird das HMO-Modell PRAXMED aufgehoben.

Versicherte mit HMO-PRAXMED werden per 01.01.2024 in das Hausarztmodell DOCMED umgeteilt.

– zu den Versicherungsbedingungen des Hausarztmodells DOCMED: hier

Wenn Sie sich für ein Originalprodukt entscheiden, obwohl es ein Generikum oder ein Biosimilar gibt, kann der gesetzliche Selbstbehalt neu 40% betragen.

Zusatzversicherungen

Die Prämien des Produkts HOSPITAL ECO werden durchschnittlich um 10% gesenkt. Zudem erhalten Versicherte der Produkte CURA und HOSPITAL PLUS BONUS auch im Jahr 2024 einen Prämienabschlag von 5%. 

Bis zur Vollendung des 18. Altersjahres sind die Produkte KLuG Advocare PLUS und EXTRA gratis. Ab 1. Januar werden diese Produkte zu 50% prämienpflichtig.

Mit der Vollendung des 25. Altersjahres entfällt der Jugendrabatt und die Produkte werden per 1. Januar zu 100% prämienpflichtig.

Bei den Zusatzversicherungen sind die Prämientarife in der Regel nach Lebensalter abgestuft. Die Tarifstufen sind in Fünfjahresgruppen gegliedert (0 bis 5 Jahre, 6 bis 10 Jahre usw.). Die Umteilung in die nächsthöhere Altersgruppe erfolgt jeweils auf den 1. Januar. Auf der Versicherungspolice ist angegeben, ob die Prämien nach Lebensalter abgestuft sind und wann die letzte altersbedingte Anpassung erfolgte.

Das Produkt COMPLETA EXTRA bieten wir nicht mehr für Neuabschlüsse an. Aufgrund der unerwartet hohen Leistungsbezüge wird ein Selbstbehalt von 40% auf den Leistungsbaustein Gesundheitsförderung eingeführt. Die Versicherten können COMPLETA EXTRA so lange behalten, wie sie möchten. Zudem profitieren sie weiterhin von allen Leistungen gemäss den geltenden Versicherungsbedingungen.

– zu den Versicherungsbedingungen von COMPLETA EXTRA geht es: hier

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) von KLuG Advocare PLUS und EXTRA sind aktualisiert worden. Sie sind präziser und übersichtlicher gestaltet. Zudem wurde bei KLuG Advocare EXTRA der bestehende Internetrechtsschutz in den Privatrechtsschutz integriert. Die Leistungen bleiben unverändert.
– zu den Versicherungsbedingungen von KLuG Advocare PLUS geht es: hier

– zu den Versicherungsbedingungen von KLUG Advocare EXTRA geht es: hier

Versicherungszuteilung mit Kostenfolge

(Versicherte Männer mit Jahrgang 1958 und Frauen mit Jahrgang 1959)

HOSPITAL ECO / PLUS / COMFORT / PLUS BONUS / COMFORT BONUS / PLUS CLASSICA / COMFORT CLASSICA oder ALBERGO DUO / SOLO mit Zusätzlichen Versicherungsbedingungen (ZVB) 2014 erhalten beim Eintritt ins AHV-Alter die Langzeitpflegeversicherung CURA.

Die Aufnahme erfolgt per 1.1.2024 ohne Gesundheitsprüfung. Die Höhe der Tagespauschale richtet sich nach der jeweils abgeschlossenen Spitalzusatzversicherung. Die genauen Angaben zum Produkt sind zusammen mit der monatlichen Prämie für CURA auf Ihrer Police ersichtlich.

Versicherte mit Zusätzlichen Versicherungsbedingungen (ZVB) 2016 haben keinen Anspruch auf die CURA-Langzeitpflegeversicherung. Sie können diese jedoch mit einer Gesundheitsdeklaration beantragen.

→ Verzichtserklärung bei Versicherungszuteilungen zu CURA und DENTAplus Bronze
Falls Sie trotz dieser Vorteile auf die zugeteilten Versicherungsprodukte verzichten möchten, teilen Sie uns dies bitte für die CURA-Langzeitpflegeversicherung und für DENTAplus Bronze bis spätestens zum 31.03.2024 schriftlich mit. Dann wird Ihre Versicherungsdeckung per 1.1.2024 nicht in Kraft treten.

(Versicherte mit Jahrgang 2003)

Mit der Vollendung ihres 20. Altersjahres entfällt per 1. Januar des folgenden Jahres der Versicherungsschutz für Behandlungskosten bei Zahnfehlstellungskorrekturen aus den Produkten TOP und COMPLETA.

Um Versicherungslücken zu vermeiden, erhalten die Versicherten per 1.1.2024 die Zahnpflegeversicherung DENTAplus Bronze ohne Gesundheitsprüfung.

Die monatlichen Prämien und die versicherten Leistungen für zahnärztliche Behandlungen, Prophylaxe, zahnärztliche Kontrollen, Kieferchirurgie sowie Kieferorthopädie sind auf Ihrer Police ersichtlich.

→ Verzichtserklärung bei Versicherungszuteilungen zu CURA und DENTAplus Bronze
Falls Sie trotz dieser Vorteile auf die zugeteilten Versicherungsprodukte verzichten möchten, teilen Sie uns dies bitte für die CURA-Langzeitpflegeversicherung und für DENTAplus Bronze bis spätestens zum 31.03.2024 schriftlich mit. Dann wird Ihre Versicherungsdeckung per 1.1.2024 nicht in Kraft treten.

(Männer mit Jahrgang 1958 und Frauen mit Jahrgang 1959)

Grundsätzlich wird bei allen Versicherten die Versicherung per 1. Januar 2024 aufgehoben.

Für Versicherte, die weiterhin erwerbstätig sind, kann die Versicherung bis zum 70. Altersjahr wie folgt weitergeführt werden:

  • Taggeld maximal wie bisher
  • Leistungsdauer 180 Tage
  • Wartefrist maximal 30 Tage

Wenn Sie von dieser Möglichkeit profitieren möchten, teilen Sie uns dies bitte bis zum 31.1.2024 schriftlich mit.

Bei Kindern mit Jahrgang 2020 wird die Todesfallsumme per 1. Januar 2024 entsprechend dem Versicherungsantrag automatisch auf CHF 10’000.– erhöht.


Höchstversicherungssummen: Versicherte nach vollendetem 65. Altersjahr (Jahrgang 1958)
Bei Versicherten nach vollendetem 65. Altersjahr werden die Versicherungssummen per 1. Januar 2024 automatisch wie folgt reduziert:

Tod: maximal CHF 20’000.– / Invalidität: maximal CHF 100’000.– (ohne Progression)

Bei Kindern mit Jahrgang 2020 wird das Todesfallkapital per 1. Januar 2024 entsprechend dem Versicherungsantrag automatisch auf CHF 10’000.– erhöht. Das Schlussalter wird am 31. Dezember nach Vollendung des 59. Altersjahr erreicht.

Diverses

Die Kündigung der Grundversicherung muss bis Donnerstag, 30. November 2023, 16.00 Uhr bei der KLuG eingetroffen sein.

Die Zusatzversicherungen nach VVG können nach Ablauf einer Mindestvertragsdauer von einem Jahr bis 30. September 2023, 16.00 Uhr (Eintreffen des Briefes bei KLuG) per 31. Dezember 2023 schriftlich gekündigt werden. Zusatzversicherungen, deren Prämien sich ändern, können innert 30 Tagen nach Eintreffen der Änderungsmitteilung auf das Datum der Änderung schriftlich gekündigt werden.

Rückverteilung Umweltabgabe