Invalidität / Tod

Die Versicherungen KTI und UTI leisten bei Invalidität oder Tod durch Krankheit bzw. Unfall eine vereinbarte Kapitalzahlung. Die Höhe der Leistungen kann individuell bestimmt werden.
  • Im Invaliditätsfall erhalten Sie die versicherte Summe, sobald Sie eine Rentenverfügung der Invalidenversicherung haben. Der IV-Grad ist die Basis für die Auszahlung der versicherten Leistungen (IV-Kapital und Prämienbefreiung). Leistungen werden ab einem IV-Grad von 25% fällig. Ab einem IV-Grad von über 70% besteht Anspruch auf die vollen Leistungen.
     
  • Sowohl bei Arbeitsunfähigkeit als auch bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall ist die versicherte Person von der Zahlung der Invaliditäts- und Todesfall-Prämien für die im Rahmen dieser versicherten Leistungen befreit.
     
  • Die Höhe der Leistungen kann für Tod und Invalidität separat und individuell in Abstufungen von jeweils CHF 10'000.– bis maximal CHF 400‘000.– bestimmt werden. Für Kinder und Jugendliche gelten tiefere Limiten.
     
  • Kapitalleistung bei Eintritt des Todes durch Krankheit der versicherten Person. Im Todesfall erhalten die begünstigten Personen oder Ihre Hinterbliebenen die versicherte Summe.
     
  • KTI unterliegt keiner Mindestlaufzeit. Eine Kündigung ist jeweils unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist per Monatsende möglich.
     
  • KTI-Forderungen können ganz oder teilweise abgetreten oder verpfändet werden.
  • Im Invaliditätsfall erhalten Sie die versicherte Summe aufgrund der körperlichen Einschränkung, unabhängig vom Einfluss der Verletzung auf das Erwerbsleben. Das heisst die Leistungen richten sich nach der medizinischen theoretischen Invalidität. Die Leistungen werden unabhängig von anderen Versicherungen ausbezahlt.
     
  • Dem Invaliditätsgrad angepasste progressive Auszahlungen (bis zu 350% des Invaliditätskapitals).
     
  • Im Todesfall erhalten die begünstigten Personen oder ihre Hinterbliebenen die versicherte Summe.
     
  • UTI Forderungen können abgetreten oder verpfändet werden.
     
  • Die UTI-Versicherung kann bis zum 70. Altersjahr abgeschlossen werden.
     
  • Für Versicherte nach vollendetem 65. Lebensjahr gelten folgende Höchstversicherungssummen:
    Tod: CHF 20'000.-
    Invalidität (ohne Progression): CHF 100'000.-

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