Stiftung KLuG

Die Stiftung KLuG bezweckt die Unterstützung des Vereins KLuG Krankenversicherung und seinen Mitgliedern.

Leitbild

Die Stiftung unterstützt Versicherte der KLuG Krankenversicherung in Härtefällen für Leistungen, welche über die gesetzlichen Ansprüche des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) hinausgehen.


Unter anderem kann dies zutreffen für:

  • Krankheitskosten, die bei der KLuG nicht versicherbar sind (z.B. ausserordentliche Behandlungs- und Heilungskosten)
  • Zuschüsse an Kuren, Aufenthalt in Heilanstalten sowie Spitexpflege

Der Stiftungsrat entscheidet jeweils autonom über einen freiwilligen Unterstützungsbeitrag im Rahmen des Reglements, der Mitgliedsdauer und der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Gesuchstellers. Langjährige, im Kanton Zug wohnhafte Mitglieder haben Vorrang. Ein Entscheid zum Gesuch wird nicht begründet.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung seitens des Gesuchstellers. Jeder Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Gesuche können ausschliesslich in schriftlicher Form an folgende Adresse gerichtet werden:

Stiftung KLuG
Gubelstrasse 22
6300 Zug

Die Gesuche müssen folgende Angaben enthalten:

  • Name und Adresse des Gesuchstellers
  • Versicherten-Nr. der KLuG Krankenversicherung
  • Begründung der Gesuchstellung
  • Behandlungsgrund
  • Behandelnder Arzt oder Ärztin
  • Kostenvoranschlag