FAQ 

Hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten.

Der Vorstand der KLuG hat beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Feststellung der Insolvenz sowie den Entzug der Bewilligung per 01.01.2026 beantragt. Das bedeutet, dass KLuG ab 2026 keine obligatorische Krankenversicherung mehr anbieten wird.

In unseren FAQs haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengestellt. Wir aktualisieren und ergänzen die Informationen laufend, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.

KLuG führt Ihre Krankenversicherung bis zum 31.12.2025 im gewohnten Umfang weiter. Ihr Versicherungsschutz bleibt bis zu diesem Zeitpunkt lückenlos und unverändert bestehen.

Ja. Ihre laufenden Behandlungen und Medikamente werden wie bisher im Rahmen Ihrer Grund- und Zusatzversicherung geprüft und abgerechnet.

Nein, das ist nicht nötig. KLuG stellt ihre Geschäftstätigkeit zum Ende des Jahres 2025 ein. Daher müssen Sie Ihre Versicherung nicht selbst kündigen. Per 1. Januar 2026 können Sie sich wie gewohnt bei einer neuen Krankenkasse versichern lassen. Helsana, als langjährige KLuG-Partnerin im Bereich der Zusatzversicherungen, wird Ihnen im Herbst ein Versicherungsangebot für die Grundversicherung unterbreiten. Sie sind frei, dieses anzunehmen oder zu einem anderen Krankenversicherer zu wechseln.

Bitte beachten Sie:

Das Versicherungsverhältnis beim bisherigen Versicherer endet erst, wenn der neue Versicherer dem bisherigen mitgeteilt hat, dass Sie ohne Unterbruch bei ihm neu versichert sind. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass Sie sich rechtzeitig bei ihrem neuen Krankenversicherer anmelden.

Weitere Informationen zum Krankenkassenwechsel:

Allgemein: https://www.priminfo.admin.ch/de/zahlen-und-fakten/wechsel

Musterbriefe: https://www.priminfo.admin.ch/de/downloads/musterbriefe

Falls Sie Ihre Zusatzversicherungen behalten möchten, müssen diese nicht gekündigt werden. Die Zusatzversicherungen verbleiben beim jeweiligen Versicherungsträger (bei den von KLuG abgewickelten Zusatzversicherungen handelt es sich in den meisten Fällen um Produkte der HELSANA). Sie werden vom jeweiligen Versicherungsträger zu gegebener Zeit informiert.

Zu Ihren Zusatzversicherungen bei Helsana: 
Möchten Sie Ihre Zusatzversicherung bei Helsana weiterhin im gleichen Umfang weiterführen, dürfen Sie diese Produkte nicht kündigen. Nur im ungekündigten Vertragsverhältnis besteht die Möglichkeit, die Deckung ohne erneute Gesundheitsprüfung weiterzuführen. Helsana wird Sie über das weitere Vorgehen zeitnah informieren.

Wenn Sie Ihre Zusatzversicherungen per Ende Jahr kündigen möchten, gelten bestimmte Kündigungsfristen. In der Regel beträgt diese drei Monate, d. h. spätestens am 30.09.2025 muss in diesem Fall die Kündigung bei der KLuG eingetroffen sein. Bitte prüfen Sie die Kündigungsfrist auf Ihrer Versicherungspolice.

Da bei der Zusatzversicherung keine Aufnahmepflicht besteht (im Gegensatz zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung), empfehlen wir Ihnen, erst nach Abschluss einer neuen Zusatzversicherung beim Vorversicherer zu kündigen.

Melden Sie sich rechtzeitig, d. h. bis spätestens 31.12.2025 bei einer neuen Krankenkasse an. So ist Ihr Versicherungsschutz ab 01.01.2026 ohne Unterbruch gewährleistet. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anmeldung beim neuen Krankenversicherer spätestens am 15.12.2025 zu verschicken.

Wenn Sie sich nicht bis zum 31.12.2025 bei einer neuen Krankenkasse anmelden, gilt das von Helsana unterbreitete Angebot und Sie sind per 01. 01. 2026 für die Grundversicherung bei Helsana versichert. 

Nein, ein unterjähriger Versicherungswechsel ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können Ihre Versicherung frühstens per 01.01.2026 wechseln.