Hospitalwechsel

Alle Versicherten mit einer Spitalzusatzversicherung haben das Recht, ohne Gesundheitsprüfung in die gleichwertige Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Halbprivat oder HOSPITAL Privat zu wechseln.

In den letzten Jahren konnten den Spitalzusatzversicherungen HOSPITAL PLUS BONUS, HOSPITAL COMFORT BONUS, HOSPITAL PLUS CLASSICA und HOSPITAL COMFORT CLASSICA zu wenig neue Versicherte zugeführt werden. Deshalb gelten diese Spitalzusatzversicherungen als „geschlossene Bestände“ nach Art. 156 der Aufsichtsverordnung (AVO). 

Dies gilt ab dem 31.12.2018 auch für die Spitalzusatzversicherungen HOSPITAL PLUS und HOSPITAL COMFORT.

Selbstverständlich können Sie Ihre heutige, ausgezeichnete Spitalzusatzversicherung behalten. Denn an Ihrer Versicherungsdeckung ändert sich nichts. Wir führen die oben erwähnten Spitalzusatzversicherungen mit sämtlichen Leistungen weiter. 

Es kann jedoch sein, dass bei einer Spitalzusatzversicherung mit geschlossenem Bestand die Prämien längerfristig stärker ansteigen als bei einer Spitalzusatzversicherung, deren Bestand nicht geschlossen ist.

Aus diesem Grund haben Sie die Möglichkeit, jederzeit auf den 1. des Folgemonats, frühestens jedoch per 1.1.2019 in eine gleichwertige Spitalzusatzversicherung mit offenem Bestand zu wechseln. 

Der Wechsel ist freiwillig und setzt keine Gesundheitsprüfung voraus. Wir bieten Ihnen an, von Ihrer bestehenden Spitalzusatzversicherung in die gleichwertige Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Halbprivat oder HOSPITAL Privat zu wechseln.

Folgende Wechsel sind ohne Gesundheitsprüfung möglich:

Die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL PLUS gilt ab 1.1.2019 als geschlossener Bestand. Aus diesem Grund haben alle Versicherten die Möglichkeit, freiwillig und ohne Gesundheitsprüfung in die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Halbprivatzu wechseln.

Sie können grundsätzlich jederzeit auf den 1. des Folgemonats zu HOSPITAL Halbprivat wechseln, frühestens jedoch per 1.1.2019. Ein Wechsel lohnt sich jedoch nicht in jedem Fall. Der Prämienverlauf von HOSPITAL Halbprivat verläuft im Alter grundsätzlich steiler als in der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL PLUS. Allerdings können die Prämien in einem geschlossenen Bestand langfristig stärker ansteigen als in einer Spitalzusatzversicherung mit offenem Bestand. 

 

Beitrag aus Altersrückstellungen:

Bei einem Wechsel zu HOSPITAL Halbprivat bringen wir Altersrückstellungen aus dem Produkt HOSPITAL PLUS bei der Prämie in Abzug. Die Höhe dieses Abzuges wird jeweils auf Ihrer Versicherungspolice ausgewiesen und gilt, solange Sie im Produkt HOSPITAL Halbprivat bleiben. Der Betrag ist abhängig von der Entwicklung der Altersrückstellungen im Produkt HOSPITAL PLUS.

In Ihrem heutigen Produkt HOSPITAL PLUS werden Altersrückstellungen gebildet, mit denen im Alter bezogene Leistungen bezahlt werden. Das bedeutet: Die jüngeren Versicherten finanzieren die Prämien der älteren Versicherten mit. Somit verfügt das Produkt nicht über altersgerechte Prämien.

Das neue Produkt HOSPITAL Halbprivat hingegen verfügt über risiko- und altersgerechte Prämien. Dadurch entsteht kein Bedarf an Altersrückstellungen. Weil die Prämienentwicklung den Leistungen folgt, ergibt sich eine steilere Abstufung nach Lebensalter.

Links:

zu Tarifverhandlungen
zu ZVB HOSPITAL Privat und HOSPITAL Halbprivat

Produktevergleich:

Beachten Sie den Vergleich der Leistungsbausteine zwischen HOSPITAL PLUS und HOSPITAL Halbprivat: 

Die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL PLUS gilt ab 1.1.2019 als geschlossener Bestand. Aus diesem Grund haben alle Versicherten die Möglichkeit, freiwillig und ohne Gesundheitsprüfung in die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Halbprivat zu wechseln.

Sie können grundsätzlich jederzeit auf den 1. des Folgemonats zu HOSPITAL Halbprivat wechseln, frühestens jedoch per 1.1.2019. Ein Wechsel lohnt sich jedoch nicht in jedem Fall. Der Prämienverlauf von HOSPITAL Halbprivat verläuft im Alter grundsätzlich steiler als in der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL PLUS. Allerdings können die Prämien in einem geschlossenen Bestand langfristig stärker ansteigen als in einer Spitalzusatzversicherung mit offenem Bestand. 

Beitrag aus Altersrückstellungen:

Bei einem Wechsel zu HOSPITAL Halbprivat bringen wir Altersrückstellungen aus dem Produkt HOSPITAL PLUS bei der Prämie in Abzug. Die Höhe dieses Abzuges wird jeweils auf Ihrer Versicherungspolice ausgewiesen und gilt, solange Sie im Produkt HOSPITAL Halbprivat bleiben. Der Betrag ist abhängig von der Entwicklung der Altersrückstellungen im Produkt HOSPITAL PLUS.

In Ihrem heutigen Produkt HOSPITAL PLUS werden Altersrückstellungen gebildet, mit denen im Alter bezogene Leistungen bezahlt werden. Das bedeutet: Die jüngeren Versicherten finanzieren die Prämien der älteren Versicherten mit. Somit verfügt das Produkt nicht über altersgerechte Prämien.

Das neue Produkt HOSPITAL Halbprivat hingegen verfügt über risiko- und altersgerechte Prämien. Dadurch entsteht kein Bedarf an Altersrückstellungen. Weil die Prämienentwicklung den Leistungen folgt, ergibt sich eine steilere Abstufung nach Lebensalter.

Links:

zu Tarifverhandlungen
zu ZVB HOSPITAL Privat und HOSPITAL Halbprivat

Produktevergleich:

Beachten Sie den Vergleich der Leistungsbausteine zwischen HOSPITAL PLUS und HOSPITAL Halbprivat: 

Die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL PLUS gilt ab 1.1.2019 als geschlossener Bestand. Aus diesem Grund haben alle Versicherten die Möglichkeit, freiwillig und ohne Gesundheitsprüfung in die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Halbprivat zu wechseln.

Sie können grundsätzlich jederzeit auf den 1. des Folgemonats zu HOSPITAL Halbprivat wechseln, frühestens jedoch per 1.1.2019. Ein Wechsel lohnt sich jedoch nicht in jedem Fall. Der Prämienverlauf von HOSPITAL Halbprivat verläuft im Alter grundsätzlich steiler als in der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL PLUS. Allerdings können die Prämien in einem geschlossenen Bestand langfristig stärker ansteigen als in einer Spitalzusatzversicherung mit offenem Bestand. 

Beitrag aus Altersrückstellungen:

Bei einem Wechsel zu HOSPITAL Halbprivat bringen wir Altersrückstellungen aus dem Produkt HOSPITAL PLUS bei der Prämie in Abzug. Die Höhe dieses Abzuges wird jeweils auf Ihrer Versicherungspolice ausgewiesen und gilt, solange Sie im Produkt HOSPITAL Halbprivat bleiben. Der Betrag ist abhängig von der Entwicklung der Altersrückstellungen im Produkt HOSPITAL PLUS.

In Ihrem heutigen Produkt HOSPITAL PLUS werden Altersrückstellungen gebildet, mit denen im Alter bezogene Leistungen bezahlt werden. Das bedeutet: Die jüngeren Versicherten finanzieren die Prämien der älteren Versicherten mit. Somit verfügt das Produkt nicht über altersgerechte Prämien.

Das neue Produkt HOSPITAL Halbprivat hingegen verfügt über risiko- und altersgerechte Prämien. Dadurch entsteht kein Bedarf an Altersrückstellungen. Weil die Prämienentwicklung den Leistungen folgt, ergibt sich eine steilere Abstufung nach Lebensalter.

Links:

zu Tarifverhandlungen
zu ZVB HOSPITAL Privat und HOSPITAL Halbprivat

Produktevergleich:

Beachten Sie den Vergleich der Leistungsbausteine zwischen HOSPITAL PLUS und HOSPITAL Halbprivat: 

Die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL COMFORT BONUS gilt seit dem 1.1.2018 als geschlossener Bestand. Aus diesem Grund haben alle Versicherten die Möglichkeit, freiwillig und ohne Gesundheitsprüfung in die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Privat zu wechseln.
Sie können grundsätzlich jederzeit auf den 1. des Folgemonats zu HOSPITAL Halbprivat wechseln frühestens jedoch per 1.1.2019. Selbstverständlich können Sie Ihre Spitalzusatzversicherung HOSPITAL COMFORT BONUS weiterhin behalten und von allen bestehenden Produktvorteilen profitieren. Allerdings können die Prämien in einem geschlossenen Bestand langfristig stärker ansteigen als in einer Spitalzusatzversicherung mit offenem Bestand.

Bei einem Wechsel in die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Privat entfällt das Bonusmodell. Das bedeutet, dass der Anspruch auf einen Bonusrabatt bei Schadenfreiheit entfällt. Dafür riskieren Sie auch keinen Verlust der Bonusstufe mehr, wenn Sie Leistungen beziehen.

Einmalige Prämienrückzahlung:

Wenn Sie bis zum 31.12.2018 den Wechsel zu HOSPITAL Privat beantragen, entrichten wir Ihnen zum Ausgleich zwischen der bisherigen Prämie und der Prämie des neuen Produktes eine einmalige Prämienrückzahlung. Die Auszahlung erfolgt im Februar 2019.

Der Grund für die einmalige Prämienrückzahlung ist folgender: Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat das Produkt HOSPITAL COMFORT BONUS per 1.1.2018 für «geschlossen» erklärt nach Art. 156 der Aufsichtsverordnung (AVO). Dies bedeutet, dass dem Versicherungskollektiv dieses Produkts d.h., allen Versicherten die bei unserem Partner in den Zusatzversicherung (HELSANA Versicherungen AG) HOSPITAL COMFORT BONUS abgeschlossen haben, zu wenig neue Versicherte zugeführt werden. Somit hätten Sie per Anfang 2018 das Anrecht gehabt, in ein gleichwertiges Produkt überzutreten. Da dies leider nicht möglich war, hat sich unser Partner in den Zusatzversicherungen mit der Finma geeinigt, Ihnen den Übertritt in ein möglichst gleichwertiges Produkt per 1.1.2019 zu ermöglichen.

Zu diesem Zweck wurde mit HOSPITAL Privat eine moderne Spitalzusatzversicherung entwickelt, in welche Sie nun per 1.1.2019 freiwillig und ohne Gesundheitsprüfung übertreten können.

Beitrag aus Altersrückstellungen:

Bei einem Wechsel zu HOSPITAL Privat bringen wir Altersrückstellungen aus dem Produkt HOSPITAL COMFORT BONUS bei der Prämie in Abzug. Die Höhe dieses Abzuges wird jeweils auf Ihrer Versicherungspolice ausgewiesen und gilt, solange Sie im Produkt HOSPITAL Privat bleiben. Der Betrag ist abhängig von der Entwicklung der Altersrückstellungen im Produkt HOSPITAL COMFORT BONUS.

In Ihrem heutigen Produkt HOSPITAL COMFORT BONUS werden Altersrückstellungen gebildet, mit denen im Alter bezogene Leistungen bezahlt werden. Das bedeutet: Die jüngeren Versicherten finanzieren die Prämien der älteren Versicherten mit. Somit verfügt das Produkt nicht über altersgerechte Prämien.

Das neue Produkt HOSPITAL Privat hingegen verfügt über risiko- und altersgerechte Prämien. Dadurch entsteht kein Bedarf an Altersrückstellungen. Weil die Prämienentwicklung den Leistungen folgt, ergibt sich eine steilere Abstufung nach Lebensalter.
einem Wechsel zu HOSPITAL Privat bringen wir Altersrückstellungen aus dem Produkt HOSPITAL COMFORT bei der Prämie in Abzug. Die Höhe dieses Abzuges wird jeweils auf Ihrer Versicherungspolice ausgewiesen und gilt, solange Sie im Produkt HOSPITAL Privat bleiben. Der Betrag ist abhängig von der Entwicklung der Altersrückstellungen im Produkt HOSPITAL COMFORT.

In Ihrem heutigen Produkt HOSPITAL COMFORT werden Altersrückstellungen gebildet, mit denen im Alter bezogene Leistungen bezahlt werden. Das bedeutet: Die jüngeren Versicherten finanzieren die Prämien der älteren Versicherten mit. Somit verfügt das Produkt nicht über altersgerechte Prämien.

Das neue Produkt HOSPITAL Privat hingegen verfügt über risiko- und altersgerechte Prämien. Dadurch entsteht kein Bedarf an Altersrückstellungen. Weil die Prämienentwicklung den Leistungen folgt, ergibt sich eine steilere Abstufung nach Lebensalter.

Links:

zu Tarifverhandlungen
zu ZVB HOSPITAL Privat und HOSPITAL Halbprivat

Produktevergleich:

Beachten Sie den Vergleich der Leistungsbausteine zwischen HOSPITAL COMFORT BONUS und HOSPITAL Privat:

Die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL PLUS gilt ab 1.1.2019 als geschlossener Bestand. Aus diesem Grund haben alle Versicherten die Möglichkeit, freiwillig und ohne Gesundheitsprüfung in die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Halbprivat zu wechseln.

Sie können grundsätzlich jederzeit auf den 1. des Folgemonats zu HOSPITAL Halbprivat wechseln, frühestens jedoch per 1.1.2019. Ein Wechsel lohnt sich jedoch nicht in jedem Fall. Der Prämienverlauf von HOSPITAL Halbprivat verläuft im Alter grundsätzlich steiler als in der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL PLUS. Allerdings können die Prämien in einem geschlossenen Bestand langfristig stärker ansteigen als in einer Spitalzusatzversicherung mit offenem Bestand. 

Einmalige Prämienrückzahlung:

Wenn Sie bis zum 31.12.2018 den Wechsel zu HOSPITAL Halbprivat beantragen, entrichten wir Ihnen zum Ausgleich zwischen der bisherigen Prämie und der Prämie des neuen Produktes eine einmalige Prämienrückzahlung. Die Auszahlung erfolgt im Februar 2019.

Der Grund für die einmalige Prämienrückzahlung ist folgender: Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat das Produkt HOSPITAL PLUS CLASSICA per 1.1.2018 für «geschlossen» erklärt nach Art. 156 der Aufsichtsverordnung (AVO). Dies bedeutet, dass dem Versicherungskollektiv dieses Produkts d.h., allen Versicherten die bei unserem Partner in den Zusatzversicherung (HELSANA Versicherungen AG) HOSPITAL PLUS CLASSICA abgeschlossen haben, zu wenig neue Versicherte zugeführt werden. Somit hätten Sie per Anfang 2018 das Anrecht gehabt, in ein gleichwertiges Produkt überzutreten. Da dies leider nicht möglich war, hat sich unser Partner in den Zusatzversicherungen mit der Finma geeinigt, Ihnen den Übertritt in ein möglichst gleichwertiges Produkt per 1.1.2019 zu ermöglichen.

Zu diesem Zweck wurde mit HOSPITAL Privat eine moderne Spitalzusatzversicherung entwickelt, in welche Sie nun per 1.1.2019 freiwillig und ohne Gesundheitsprüfung übertreten können.

Beitrag aus Altersrückstellungen:

Bei einem Wechsel zu HOSPITAL Halbprivat bringen wir Altersrückstellungen aus dem Produkt HOSPITAL PLUS CLASSICA bei der Prämie in Abzug. Die Höhe dieses Abzuges wird jeweils auf Ihrer Versicherungspolice ausgewiesen und gilt, solange Sie im Produkt HOSPITAL Halbprivat bleiben. Der Betrag ist abhängig von der Entwicklung der Altersrückstellungen im Produkt HOSPITAL PLUS CLASSICA.

In Ihrem heutigen Produkt HOSPITAL PLUS CLASSICA werden Altersrückstellungen gebildet, mit denen im Alter bezogene Leistungen bezahlt werden. Das bedeutet: Die jüngeren Versicherten finanzieren die Prämien der älteren Versicherten mit. Somit verfügt das Produkt nicht über altersgerechte Prämien.

Das neue Produkt HOSPITAL Halbprivat hingegen verfügt über risiko- und altersgerechte Prämien. Dadurch entsteht kein Bedarf an Altersrückstellungen. Weil die Prämienentwicklung den Leistungen folgt, ergibt sich eine steilere Abstufung nach Lebensalter. 

Bei einem Wechsel zu HOSPITAL Privat bringen wir Altersrückstellungen aus dem Produkt HOSPITAL COMFORT bei der Prämie in Abzug. Die Höhe dieses Abzuges wird jeweils auf Ihrer Versicherungspolice ausgewiesen und gilt, solange Sie im Produkt HOSPITAL Privat bleiben. Der Betrag ist abhängig von der Entwicklung der Altersrückstellungen im Produkt HOSPITAL COMFORT.

In Ihrem heutigen Produkt HOSPITAL COMFORT werden Altersrückstellungen gebildet, mit denen im Alter bezogene Leistungen bezahlt werden. Das bedeutet: Die jüngeren Versicherten finanzieren die Prämien der älteren Versicherten mit. Somit verfügt das Produkt nicht über altersgerechte Prämien.

Das neue Produkt HOSPITAL Privat hingegen verfügt über risiko- und altersgerechte Prämien. Dadurch entsteht kein Bedarf an Altersrückstellungen. Weil die Prämienentwicklung den Leistungen folgt, ergibt sich eine steilere Abstufung nach Lebensalter.

Links:

zu Tarifverhandlungen
zu ZVB HOSPITAL Privat und HOSPITAL Halbprivat

Produktevergleich:

Beachten Sie den Vergleich der Leistungsbausteine zwischen HOSPITAL PLUS und HOSPITAL Halbprivat:

Die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL PLUS gilt ab 1.1.2019 als geschlossener Bestand. Aus diesem Grund haben alle Versicherten die Möglichkeit, freiwillig und ohne Gesundheitsprüfung in die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Halbprivat zu wechseln.

Sie können grundsätzlich jederzeit auf den 1. des Folgemonats zu HOSPITAL Halbprivat wechseln, frühestens jedoch per 1.1.2019. Ein Wechsel lohnt sich jedoch nicht in jedem Fall. Der Prämienverlauf von HOSPITAL Halbprivat verläuft im Alter grundsätzlich steiler als in der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL PLUS. Allerdings können die Prämien in einem geschlossenen Bestand langfristig stärker ansteigen als in einer Spitalzusatzversicherung mit offenem Bestand. 

Beitrag aus Altersrückstellungen:

Bei einem Wechsel zu HOSPITAL Halbprivat bringen wir Altersrückstellungen aus dem Produkt HOSPITAL PLUS bei der Prämie in Abzug. Die Höhe dieses Abzuges wird jeweils auf Ihrer Versicherungspolice ausgewiesen und gilt, solange Sie im Produkt HOSPITAL Halbprivat bleiben. Der Betrag ist abhängig von der Entwicklung der Altersrückstellungen im Produkt HOSPITAL PLUS.

In Ihrem heutigen Produkt HOSPITAL PLUS werden Altersrückstellungen gebildet, mit denen im Alter bezogene Leistungen bezahlt werden. Das bedeutet: Die jüngeren Versicherten finanzieren die Prämien der älteren Versicherten mit. Somit verfügt das Produkt nicht über altersgerechte Prämien.

Das neue Produkt HOSPITAL Halbprivat hingegen verfügt über risiko- und altersgerechte Prämien. Dadurch entsteht kein Bedarf an Altersrückstellungen. Weil die Prämienentwicklung den Leistungen folgt, ergibt sich eine steilere Abstufung nach Lebensalter.

Links:

zu Tarifverhandlungen
zu ZVB HOSPITAL Privat und HOSPITAL Halbprivat

Produktevergleich:

Beachten Sie den Vergleich der Leistungsbausteine zwischen HOSPITAL PLUS und HOSPITAL Halbprivat: