Kundenmitteilung
Für das Jahr 2023 haben sich bei Ihrer Versicherung einzelne Änderungen ergeben.
Für das Jahr 2023 haben sich bei Ihrer Versicherung einzelne Änderungen ergeben.
Die Prämien für Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Altersjahres beinhalten einen Rabatt von 74 bis 81%, (abhängig vom Kanton).
Mit der Vollendung des 18. Altersjahres erfolgt für Jugendliche per 1. Januar des folgenden Jahres die Umteilung in die Prämienstufe der Erwachsenen mit einer ordentlichen Franchise von CHF 300. –.
Damit entfällt der bis dahin geltende Kinder-Rabatt.
Bis zum 25. Altersjahr unterstützen wir jedoch alle Jugendlichen mit einem Rabatt zwischen 15 – 28%, (abhängig vom Kanton).
Jugendlichen, die das 25. Altersjahr vollendet haben, dürfen wir gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) den Jugendrabatt in Form einer Jugendprämie nicht mehr gewähren. Es erfolgt die Umteilung in die Erwachsenenprämie. Für eine günstigere Prämie empfehlen wir eine Erhöhung der Jahresfranchise oder ein alternatives Versicherungsmodell.
Die Prämien des Produkts CURA werden um 7% linear gesenkt. Zudem erhalten Kundinnen und Kunden mit CURA und HOSPITAL PLUS BONUS im Jahr 2023 einen Prämienabschlag von 5%. Der Tarif für HOSPITAL ALBERGO DUO wird um 50% linear gesenkt. Bei HOSPITAL Privat wird der Tarif um 5% gesenkt, ausser im Kanton Genf.
Infolge der Kostenentwicklung werden die Prämien für die TOP Zusatzversicherung um 6,8% erhöht.
Bei der SANA Zusatzversicherung erhöht sich der Tarif für Frauen in der Altersgruppe 16 bis 20 um 10% und ab der Altersgruppe 21 um 15%.
Bis zur Vollendung des 18. Altersjahres war das Produkt KLuG Advocare PLUS gratis. Ab 1. Januar wird dieses Produkt zu 50% prämienpflichtig.
Mit der Vollendung des 25. Altersjahres entfällt der Jugendrabatt und das Produkt wird per 1. Januar zu 100% prämienpflichtig.
Bei den Zusatzversicherungen sind die Prämientarife in der Regel nach Lebensalter abgestuft. Die Tarifstufen sind in Fünfjahresgruppen gegliedert (0 bis 5 Jahre, 6 bis 10 Jahre usw.). Die Umteilung in die nächsthöhere Altersgruppe erfolgt jeweils auf den 1. Januar. Auf der Versicherungspolice ist angegeben, ob die Prämien nach Lebensalter abgestuft sind und wann die letzte altersbedingte Anpassung erfolgte.
Versicherte mit einer der folgenden Spitalzusatzversicherungen:
HOSPITAL ECO / PLUS / COMFORT / PLUS BONUS / COMFORT BONUS / PLUS CLASSICA / COMFORT CLASSICA oder ALBERGO DUO / SOLO mit Zusätzlichen Versicherungsbedingungen (ZVB) 2014 erhalten beim Eintritt ins AHV-Alter die Langzeitpflegeversicherung CURA.
Die Aufnahme erfolgt per 1.1.2023 ohne Gesundheitsprüfung. Die Höhe der Tagespauschale richtet sich nach der jeweils abgeschlossenen Spitalzusatzversicherung. Die genauen Angaben zum Produkt sind zusammen mit der monatlichen Prämie für CURA auf Ihrer Police ersichtlich.
Versicherte mit Zusätzlichen Versicherungsbedingungen (ZVB) 2016 haben keinen Anspruch auf die CURA-Langzeitpflegeversicherung. Sie können diese jedoch mit einer Gesundheitsdeklaration beantragen.
Mit der Vollendung ihres 20. Altersjahres entfällt per 1. Januar des folgenden Jahres der Versicherungsschutz für Behandlungskosten bei Zahnfehlstellungskorrekturen aus den Produkten TOP und COMPLETA.
Um Versicherungslücken zu vermeiden, erhalten die Versicherten per 1.1.2023 die Zahnpflegeversicherung DENTAplus Bronze ohne Gesundheitsprüfung.
Die monatlichen Prämien und die versicherten Leistungen für zahnärztliche Behandlungen, Prophylaxe, zahnärztliche Kontrollen, Kieferchirurgie sowie Kieferorthopädie sind auf Ihrer Police ersichtlich.
→ Verzichtserklärung bei Versicherungszuteilungen zu CURA und DENTAplus Bronze
Falls Sie trotz dieser Vorteile auf die zugeteilten Versicherungsprodukte verzichten möchten, teilen Sie uns dies bitte für die CURA-Langzeitpflegeversicherung und für DENTAplus Bronze bis spätestens zum 31.03.2023 schriftlich mit. Dann wird Ihre Versicherungsdeckung per 1.1.2023 aufgehoben.
Für Versicherte, die weiterhin erwerbstätig sind, kann die Versicherung bis zum 70. Altersjahr wie folgt weitergeführt werden:
Wenn Sie von dieser Möglichkeit profitieren möchten, teilen Sie uns dies bitte bis zum 31.1.2023 schriftlich mit.
Bei Kindern mit Jahrgang 2019 wird die Todesfallsumme per 1. Januar 2023 entsprechend dem Versicherungsantrag automatisch auf CHF 10’000.– erhöht.
Höchstversicherungssummen: Versicherte nach vollendetem 65. Altersjahr (Jahrgang 1957)
Bei Versicherten nach vollendetem 65. Altersjahr werden die Versicherungssummen per 1. Januar 2023 automatisch wie folgt reduziert:
Tod: maximal CHF 20’000.– / Invalidität: maximal CHF 100’000.– (ohne Progression)
Bei Kindern mit Jahrgang 2019 wird das Todesfallkapital per 1. Januar 2023 entsprechend dem Versicherungsantrag automatisch auf CHF 10’000.– erhöht. Das Schlussalter wird am 31. Dezember nach Vollendung des 59. Altersjahr erreicht.