FAQ: Kostenbeteiligung

Das Krankenversicherungsgesetz sieht vor, dass sich der Krankenversicherte an den Kosten beteiligen muss.

Franchise

Die ersten Heilungskosten welche bei einer Behandlung anfallen, muss der Versicherte selber tragen.
Diesen Betrag nennt man Franchise. Die Franchise kann jeweils per 1. Januar des folgenden Kalenderjahres geändert werden.

Erwachsene:
Die gesetzliche Mindestfranchise für Versicherte ab 18 Jahren beträgt CHF 300.– pro Kalenderjahr. Bei einem Selbstbehalt von maximal CHF 700.– beläuft sich der Höchstbetrag pro Kalenderjahr so auf maximal CHF 1'000.–. KLuG bietet Ihren Versicherten die Möglichkeit, die Franchise freiwillig bis auf maximal CHF 2'500.– zu erhöhen. Sie erhalten dafür einen Prämienrabatt.

Kinder:
Für Kinder gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Jahresfranchise. Das bedeutet, dass die Eltern lediglich den Selbstbehalt, der über die Heilungskosten erhoben wird, übernehmen müssen. Dabei beläuft sich der Selbstbehalt auf maximal CHF 350.– pro Kalenderjahr.
Die Eltern haben die Möglichkeit, auch für ihre Kinder freiwillig eine Franchise zu wählen und so die Prämien zu reduzieren. Auch in diesem Fall beträgt der Selbstbehalt maximal CHF 350.– pro Kalenderjahr.

Bei mehreren Kindern, die alle bei KLuG versichert sind, beträgt der Höchstbetrag pro Kalenderjahr maximal den doppelten Höchstbetrag pro Kalenderjahr für ein Kind.

Selbstbehalt

Die Höhe des Selbstbehaltes beträgt 10 Prozent und wird über diejenigen Heilungskosten berechnet, die die gewählte Franchise übersteigen. Der Selbstbehalt beträgt für Erwachsene maximal CHF 700.– pro Kalenderjahr, für Versicherte unter 18 Jahren maximal CHF 350.– pro Kalenderjahr.
Bei Originalmedikamenten, für die ein entsprechend günstigeres Nachahmerprodukt (Generikum) zur Verfügung steht, erhöht sich die Kostenbeteiligung auf 20 Prozent.

Spitalbeitrag

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt bei einem Spitalaufenthalt nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch die Kosten für Unterkunft - und Verpflegung. Deshalb müssen sich alle Versicherten ab 18 Jahren mit CHF 15.– pro Spitaltag an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Spital beteiligen.

KLuG bietet für Erwachsene neben der Franchise CHF 300.– auch noch die Wahlfranchisen CHF 500.–, CHF 1'000.–, CHF 1'500.–, CHF 2'000.– und CHF 2'500.– an.

Für Kinder bietet KLuG neben t der Franchise CHF 0.– auch noch die Wahlfranchisen CHF 500.– und CHF 600.–an.


Wenn Sie eine höhere Franchise wählen, reduziert sich Ihre Prämie dementsprechend. Ob sich eine höhere Franchise für Sie lohnt, hängt von den Arztkosten ab, die im laufenden Jahr anfallen, denn: Je höher die Franchise ist, desto höher ist der Anteil den Sie im Krankheitsfall selber bezahlen müssen. Gesunde Versicherte, die keine Arztkosten erwarten, wählen von Vorteil eine höhere Franchise. Bei hohen zu erwarteten Arztkosten sollte man besser die gesetzliche Franchise von CHF 300.– wählen.
Es gilt zu bedenken, dass im schlimmsten Fall die gewählte Franchise und darüber hinaus der Selbstbehalt von maximal CHF 700.– auch bezahlt werden müssen. Bei der höchsten Wahlfranchise von CHF 2'500.– sind das CHF 3'200.–.
 
So gehen Sie vor, wenn Sie Ihre Franchise ändern wollen: Kreuzen Sie auf Ihrer Police das Feld mit der gewünschten Franchise an, und senden Sie uns die Police unterschrieben bis zum Freitag, 30.11.... (Posteingang KLuG) zurück. Sie erhalten von uns dann eine neue Police mit Ihrer gewünschten Franchise.

Nein. Der Wechsel ist nur auf Beginn eines Kalenderjahres möglich. Die Wechselabsicht ist KLuG jeweils bis Ende November schriftlich und eingeschrieben mitzuteilen. 

Ja, wenn Sie den Unfall in der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung eingeschlossen haben.
Sobald der Unfall von der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen wird, müssen Sie eine Kostenbeteiligung entrichten. Aus der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden in diesem Fall die gleichen Leistungen wie bei Krankheit übernommen. 

Ja, für Leistungen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung wird bei Kindern bis zum vollendeten 18. Altersjahr ebenfalls ein Selbstbehalt von 10% erhoben
Der Maximalbetrag pro Kalenderjahr beträgt CHF 350.-.