FAQ: Pensionierung

Die Pensionierung bringt für die meisten Menschen einige der markantesten Veränderungen im Leben mit sich. Die berufliche Tätigkeit fällt weg und macht Platz für Neues.

Der Unfalleinschluss in der Grund- und in den Zusatzversicherungen muss ab dem Folgemonat der Pensionierung erfolgen. Falls Sie eine Taggeldversicherung haben, muss diese beendet werden.

Nein. Die Versicherung muss mit der Pensionierung beendet werden.

Je nach Land bleiben Sie weiter in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. Lassen Sie sich unbedingt von Ihrem Krankenversicherer beraten, damit Sie in Zukunft richtig versichert sind.