FAQ: Verjährung

Der ganze Papierkram der Arzt und Spitalrechnungen bringt einiges an Administration mit sich. Da geht manchmal auch etwas vergessen. Doch Vorsicht, auch hier gibt es Verjährungsfristen.

Ich habe noch Rechnungen gefunden, die ich noch nicht eingereicht habe. Sind diese schon verjährt?

Die Verjährung für Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beträgt 5 Jahre ab Erhalt der Rechnung. Die Frist der Zusatzversicherungen beträgt 5 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Leistungsanspruch.