FAQ: Versichertenkarte

In einem Notfall zählt oft jede Minute. Je eher die Verantwortlichen wie Ärzte, Spitäler oder Apotheker über wichtige medizinische Informationen verfügen, umso effizienter können sie die optimale Behandlung einleiten. Was viele nicht wissen: Auf der Versichertenkarte können solche Daten elektronisch und sicher abgespeichert werden. So hat man sie auch im Ernstfall immer dabei.

Nur Sie bestimmen, welche Angaben zusätzlich gespeichert werden, wer diese lesen oder bearbeiten darf. Der Zugriff ist nur von zugelassenen medizinischen Leistungserbringern möglich. Diese benötigen einen persönlichen elektronischen Leistungserbringer-Nachweis (eLENA) mit einem Sicherheits-Zertifikat. Für das Beschreiben der Karte braucht der Leistungserbringer zusätzlich zur Versichertenkarte eine persönliche Zutrittskarte. Nur mit beiden Karten können Daten gespeichert und gelesen werden. So sind die Daten mehrfach gesichert. Wichtig: Die Krankenversicherung hat keinerlei Zugriff auf diese Daten.

Der Hausarzt kann ein Formular mit den Notfallinformationen ausfüllen und inhaltlich bestätigen. Das Formular kann dann von einem Leistungserbringer der diese Dienstleistung anbietet (siehe vorherigen Abschnitt) eingelesen werden. Sie können auch Ihre verschiedenen bestehenden medizinischen Ausweise mitbringen.

Mit dem Versand der Karte haben Sie auch einen PUK Code erhalten. PUK bedeutet „personal unblocking key“, ist also ein persönlicher Entsperrungsschlüssel. Sie brauchen den PUK-Code nur, falls Sie Ihre freiwilligen Daten mit einem persönlichen Geheimcode (PIN) schützen wollen. Beachten Sie unbedingt, dass PIN-geschützte Daten im Notfall ohne Ihre PIN-Eingabe nicht gelesen werden können! Es wird daher davon abgeraten die Daten durch einen zusätzlichen PIN zu schützen.