Was übernimmt die Krankenkasse bei Schwangerschaft?
Bei Schwangerschaft werden für medizinische Leistungen, die aus der obligatorischen Krankpflegeversicherung übernommen werden, von der Zeit ab dem 1. Tag der 13 Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt, keine Kostenbeteiligungen (Franchise, Selbstbehalt, usw.) erhoben. Der behandelnde Arzt füllt daher ein Mutterschaftsformular zu Handen der Krankenkasse aus, damit diese die Rechnungen korrekt erfassen kann.
Falls Sie nach dem Mutterschaftsurlaub nicht mehr erwerbstätig sind, ist die Unfalldeckung auf Ende der Mutterschaft wieder einzuschliessen und die Versicherungsdeckung zu überprüfen. Wenn Sie nicht mehr angestellt sind, entstehen unter Umständen Versicherungslücken.