Ich möchte neu zu KLuG wechseln. Per wann kann ich wechseln?
Die Grundversicherung mit der ordentlichen Franchise (ohne Sparmodelle) kann unter Einhaltung einer 3- monatigen Kündigungsfrist per 30.6. und unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist per 31.12. gekündigt werden. Versicherungen mit einer Wahlfranchise oder einem Sparmodell können nur per 31.12. gekündigt werden.
Die Kündigungsfristen bei den Zusatzversicherungen variieren je nach Krankenversicherer. Wichtig ist, dass die Zusatzversicherungen beim aktuellen Versicherer erst gekündigt werden, wenn Sie die vorbehaltlose Eintrittsbestätigung von KLuG haben.