Finanzielle Notlage

Durch Veränderung der Lebensumstände kann man plötzlich in einen finanziellen Engpass geraten. Es gibt keinen Grund dazu, sich deswegen zu schämen. Meistens lässt sich gemeinsam eine vernünftige Lösung finden.

Wer über bescheidene finanzielle Möglichkeiten verfügt, wird in der Schweiz beim Bezahlen der Krankenkassenprämie unterstützt. Das ist geregelt über die Prämienverbilligung. Zuständig für die Prämienverbilligung ist der Kanton. Massgebende Kriterien für den Anspruch sind Einkommen und Anzahl Kinder. In vielen Kantonen werden Sie direkt von der Verwaltung informiert, wenn Sie berechtigt sind. Ermittelt wird Ihr Anspruch jährlich über die Steuerveranlagung. In gewissen Kantonen herrscht aber auch Antragspflicht. Sie haben also nur einen Anspruch, wenn Sie selbst aktiv werden und die Verbilligung jährlich beantragen. 

Sie möchten eine Prämienverbilligung beantragen?

Hier finden Sie die Stelle, die für Ihren Wohnkanton zuständig ist.

Wenn alle Stricke reissen, kann auch ein Abzahlungsplan helfen einen Engpass zu überbrücken. Nehmen Sie in diesem Fall rechtzeitig Kontakt mit unserer Kundenberatungauf, damit wir gemeinsam eine vernünftige Lösung finden können.

Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Familienzulagen. Die Informationen dazu finden Sie hier.

Familienzulagen

Falls Sie AHV- bzw. IV-Bezüger sind und Ihr Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt, haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen. 

Laut Bundesverfassung haben in der Schweiz lebende Personen Anspruch auf Hilfe in Notlagen. Kontaktieren Sie in diesen Fällen das Sozialamt Ihres Wohnortes.