Alter und Pflege

An das Thema Pflegebedürftigkeit möchte man eigentlich gar nie denken. Jedoch kommen nur wenige Menschen bis zum Lebensende ganz ohne Pflege aus. Die Schweiz hat ein sehr gutes Pflegesystem.

Die Langzeitpflege wird aus Beiträgen der Krankenversicherung, aus Beiträgen der öffentlichen Hand und – solange es die finanziellen Verhältnisse der pflegebedürftigen Person ermöglichen – aus eigenen Kostenbeiträgen finanziert.

Sind die Voraussetzungen gegeben dann können bei der AHV Hilflosenentschädigungen, Ergänzungsleistungen beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Ausgleichskasse.

Es lohnt sich, früh an eine Lanzeitpflege-Versicherung zu denken.
KLuG bietet mit den Langzeitpflegeversicherungen CURA und VIVANTE zwei Versicherungslösungen an.

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Aus der Grundversicherung  werden Beiträge an bestimmte ärztlich verordnete Pflegeleistungen ausgerichtet. Darunter fallen die Abklärung, welche Pflege die versicherte Person benötigt, die Grundpflege, Hilfe bei der Körperpflege, Behandlung von Wunden usw. Siehe  Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV

Achtung: Für Dienstleistungen wie Haushaltshilfe, Betreuung oder Mahlzeitendienste übernimmt die Grundversicherung keine Kosten.

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An den Kosten für eine Haushaltshilfe beteiligen sich die Langzeitpflege-Versicherungen CURA und VIVANTE.

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Aus der Grundversicherung und entsprechenden Zusatzversicherungen leistet KLuG Beiträge für diverse Hilfsmittel wie zum Beispiel Rollatoren oder Elektrobetten. Informieren Sie sich bei Ihrem Kundenberater.

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