Unfall

Oft bezahlt die KLuG für medizinische Behandlungen, welche durch Unfälle oder unfallähnliche Schädigungen nötig werden. Dafür müsste jedoch die Unfallversicherung aufkommen. Wird die KLuG über diese Unfälle informiert, lassen sich für die Krankenversicherung und auch für die Versicherten Kosten sparen.

Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch unfallversichert – ausserdem auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter, Lehrlinge, Praktikantinnen und Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre, Personen, die in Lehr- oder Invalidenwerkstätten tätig sind, Hausangestellte und Reinigungspersonal in privaten Haushalten. Wenn Sie neu über den Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind, können Sie die Unfalldeckung bei der KLuG ausschliessen. 

Füllen Sie dazu das Unfallsistierungsformularaus.

Wichtig

Arbeitnehmende, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber weniger als acht Stunden beträgt, sind nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten, nicht aber gegen Nichtberufsunfälle versichert (Achtung: Unfalldeckung der Krankenversicherung nicht sistieren!). Dabei gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle.

Nicht versichert sind Selbständigerwerbende und nicht erwerbstätige Personen wie Hausfrauen und -männer, Kinder, Studentinnen und Studenten, Rentnerinnen und Rentner. Sie müssen sich im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung gegen Unfälle versichern.Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören, müssen Sie den Unfall bei KLuG einschliessen, teilen Sie uns das einfach schriftlich mit, wir werden dann die Änderung vornehmen und Ihnen eine neue Police zustellen.

Unfall beim Arbeitgeber versichert

Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens acht Stunden beim gleichen Arbeitgeber sind obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Diese müssen Unfälle direkt ihrer Unfallversicherung melden, was meistens über das Personalbüro des Arbeitgebers läuft. Teilzeitangestellte mit weniger als acht Stunden wöchentlicher Arbeitszeit sind nur gegen Berufsunfälle versichert, wobei der Arbeitsweg dazugehört. 

Unfall bei KLuG versichert

Wer die Unfalldeckung bei KLuG eingeschlossen hat, muss den Unfall bei KLuG melden. Füllen Sie dazu einfach das entsprechende Formularaus und senden Sie uns dieses ein.

Arbeitslose

Automatisch bei der Suva gegen Unfall versichert sind Arbeitslose, welche ein Arbeitslosentaggeld beziehen. Sie sollten sich im Schadenfall direkt bei der Suva melden. Eine Schadenmeldung kann auf www.suva.ch online ausgefüllt werden. Wer bei KLuG gegen Unfall versichert ist, kann uns den Unfall telefonisch, per Mail melden, oder das Unfallerhebungsformularausdrucken und uns zusenden.

Nicht selten bezahlt die KLuG für medizinische Behandlungen von Versicherten, welche durch Drittpersonen verursacht worden sind, etwa bei Ski- oder Verkehrsunfällen. Für diese Schäden muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers aufkommen. Deshalb sollte KLuG auch über diese Fälle informiert werden, damit sie abklären kann, ob die Behandlungskosten zurückgefordert werden können (Regress).

Bei erfolgreichem Regress kann der Versicherte die Franchise und den Selbstbehalt, die in der Krankenversicherung bezahlt werden müssen, von der Haftpflichtversicherung zurückfordern. Für diese Schäden muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers aufkommen.

Deshalb sollte KLuG auch über diese Fälle informiert werden, damit sie abklären kann, ob die Behandlungskosten zurückgefordert werden können (Regress). Bei erfolgreichem Regress kann der Versicherte die Franchise und den Selbstbehalt, die in der Krankenversicherung bezahlt werden müssen, von der Haftpflichtversicherung zurückfordern.