BASIS – freie Arztwahl

BASIS ist eine obligatorische Krankenversicherung, bei der Sie Ihren Arzt selbst wählen können.

Das Standardmodell der obligatorischen Krankenversicherung BASIS bietet Ihnen freie Arztwahl. Sie können selbst entscheiden, von wem Sie behandelt werden möchten, und bei Bedarf direkt einen Facharzt konsultieren, ohne dass eine Überweisung Ihres Hausarztes erforderlich ist. Dies ermöglicht Ihnen maximale Flexibilität und gewährleistet die bestmögliche medizinische Versorgung.

Ambulante Behandlung durch staatlich geprüfte Ärzte, Chiropraktiker und medizinisches Hilfspersonal (Krankenschwestern, Physiotherapeuten usw.), wenn von einem Arzt verschrieben / vollständige Kostenübernahme am Wohn- oder Arbeitsort.

Im Falle eines Notfalls im Ausland erhalten Sie in den EU-/EFTA-Ländern gegen Vorlage Ihrer Versicherungskarte Leistungen gemäß dem Tarif des jeweiligen Landes. In allen anderen Ländern erstatten wir Ihnen maximal das Doppelte des in der Schweiz versicherten Betrags.

Für eine ärztlich verordnete Kur wird ein Beitrag von CHF 10 pro Tag für maximal 21 Tage pro Jahr gezahlt, wenn diese in einem anerkannten Kurort durchgeführt wird.

 

Voraussetzungen:

Die Kur wird von einem Arzt verordnet.

Die Kur muss aus medizinischen Gründen durchgeführt werden.

Der Ort der Kur ist anerkannt.

Bei der Pflege zu Hause wird der voraussichtliche Pflegebedarf anhand des Zeitaufwands der Pflegefachpersonen ermittelt. Die Bezahlung erfolgt gemäss dem gesetzlichen Beitrag in Schweizer Franken. Voraussetzung ist, dass die Spitex (Pflege zu Hause) von einem Arzt verschrieben wird und dass die ausgewählte Spitex-Organisation oder Pflegefachperson qualifiziert und zugelassen ist.

Sie erhalten die Kosten bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag erstattet. Der Kostenbeitrag wird gewährt, wenn ein Arzt ein Hilfsmittel verschreibt, das in der Liste der Hilfsmittel und Geräte (MiGeL) aufgeführt ist (z. B. Blutzuckermessgeräte, Krücken, Stützstrümpfe). Außerdem müssen die Hilfsmittel bei einer zugelassenen Bezugsstelle bezogen werden.

Sie erhalten einen Kostenbeitrag für folgende Methoden der Alternativmedizin:  

Akupunktur

Phytotherapie

Anthroposophische Medizin

Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) Arzneimitteltherapie

Klassische Homöopathie

 

Voraussetzung:  

Ihr Arzt verfügt über ein anerkanntes Kompetenzzertifikat der Schweizerischen Ärztekammer (FMH) für diese Methoden.

Die Kosten für ärztlich verschriebene Arzneimittel, die auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind, werden Ihnen erstattet.

Sind mehrere Arzneimittel mit derselben Wirkstoffzusammensetzung aufgeführt, kann der Selbstbehalt bis zu 20 % betragen.

Die Grundversicherung deckt die Kosten für einen Aufenthalt in einem Pflegeheim, wobei der Tarif entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit festgelegt wird, der bei der Aufnahme ermittelt wird. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden jedoch nicht von der Grundversicherung übernommen und müssen zusätzlich bezahlt werden.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für verschiedene Maßnahmen, die zum Schutz Ihrer Gesundheit beitragen (Prävention), insbesondere: Impfungen, gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen, Mammographie, Darmkrebsvorsorge usw.  

 

Die Voraussetzungen sind in der Krankenversicherungs-Leistungsordnung (KLV) festgelegt.

Wenn Sie wissen möchten, welche Vorsorgemaßnahmen von der Grundversicherung übernommen werden, teilen Sie uns dies bitte mit – wir informieren Sie gerne persönlich.

Aufenthalt und Behandlung in einem Akutspital / Vollversicherung auf der allgemeinen Abteilung des Akutspitals im Wohnkanton (gemäss Spitalliste)

180.- pro Jahr bis zum Alter von 18 Jahren, mit ärztlicher Verschreibung.

Medizinisch notwendiger Notfalltransport / Rettung / 50 %, bis zu CHF 500.– pro Jahr für Transportkosten / 50 %, bis zu CHF 5'000.– pro Jahr für Rettungs- und Bergungskosten.

Zahnschäden durch einen Unfall / vollständige KostenübernahmeSchwere Erkrankungen des Kauapparats / vollständige Kostenübernahme