PRAXMED

PRAXMED ist das HMO-Modell der Grundversicherung. Ihre erste Anlaufstelle bei allen gesundheitlichen Fragen ist eine HMO-Praxis.

Mit dem HMO-Modell PRAXMED besuchen Sie bei gesundheitlichen Anliegen zuerst einen HMO-Arzt bzw. eine HMO-Praxis (siehe Liste) und sparen dabei Prämien. Der HMO-Arzt kennt Ihre Krankengeschichte und das optimale Vorgehen für Ihre Behandlung. 

Gemeinsam mit Ihnen legt er die Behandlung fest und überweist Sie bei Bedarf an einen Spezialisten oder an ein Spital.

Nur in diesen folgenden Fällen ist der HMO-Leistungserbringer nicht Ihre erste Anlaufstelle:

  • Notfälle
  • Gynäkologe/Gynäkologin
  • Augenarzt/-ärztin
  • Kinderarzt/-ärztin für Kinder bis zum vollendeten 12. Altersjahr

Ambulante Behandlungen durch Spezialisten, Chiropraktoren und medizinisches Hilfspersonal (Krankenschwestern, Physiotherapeuten, usw.), sofern vom Hausarzt überwiesen / volle Deckung am Wohn- oder Arbeitsort.

Notfallmässige Erkrankung während eines Auslandaufenthaltes, Kostenübernahme in doppelter Höhe des Wohnkantons.

An eine ärztlich verordnete Badekur wird für höchstens 21 Tage pro Jahr ein Beitrag von 10 Franken pro Tag vergütet, wenn diese in einem zugelassenen Heilbad durchgeführt wird. 

Bei ärztlicher Verordnung, Krankenpflege zu Hause, nach kantonalen Spitexverträgen

Gemäss Verordnung für Mittel und Gegenstände

Gesetzliche Pflichtleistungen gemäss KLV

Vom Arzt verordnete und kassenpflichtige Medikamente, volle Deckung

Aufenthalt, Arzt- und Therapiekosten nach Tarif / Beitrag an Pflegekosten nach Pflegeheim-Tarif

Gesetzliche Pflichtleistungen gemäss KLV

Gesetzliche Pflichtleistungen gemäss KLV

Bis zum 18. Lebensjahr 180.- pro Jahr

Aufenthalt und Behandlung in Akutspital nach Überweisung durch den Hausarzt / volle Deckung in der allgemeinen Abteilung eines Akutspitals im Wohnkanton (gemäss Spitalliste).

Medizinisch notwendige Notfalltransporte / Rettungen / 50%, maximal CHF 500.- pro Jahr für Transportkosten / 50%, maximal CHF 5'000.- pro Jahr für Rettungs- und Bergungskosten

Unfallbedingte Zahnschäden / volle Deckung
Bei schwerer Erkrankung des Kausystems / volle Deckung

Rechtsverbindliche Informationen