Leistungen von A-Z

Sämtliche Leistungen von KLuG alphabetisch sortiert und schnell auffindbar.

A

Leistungen für stationäre Akut- und Übergangspflege in einem Pflegeheim. Die Akutpflege oder Übergangspflege wird vom Arzt verordnet und findet direkt im Anschluss an einen Spitalaufenthalt statt.

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Obligatorische Krankenpflegeversicherung und Spitalzusatzversicherungen mit Deckungsumfang für die allgemeine Abteilung:

VersicherungDeckungZimmer
BASISVolle Deckung in einem öffentlichen Spital im WohnkantonMehrbettzimmer
HOSPITAL ECOVolle Deckung in der ganzen Schweiz in der allgemeinen
Abteilung
Mehrbettzimmer
HOSPITAL FLEXVolle Deckung in der ganzen Schweiz Mehrbettzimmer ohne
Selbstbehalt
Zweibettzimmer und Einbettzimmer mit Selbstbehalt

Unter ambulanter Behandlung versteht man die Behandlung in der Praxis des niedergelassenen Arztes, Zahnarztes oder in der ambulanten Abteilung eines Spitals.

Die ambulante Behandlung wird durchgeführt von

  • Ärzten und Zahnärzten
  • Chiropraktoren
  • Hebammen
  • Logopäden, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten
  • Pflegefachpersonen (selbständig oder angestellt bei einer Spitexorganisation)
  • Ernährungsberatern und Diabetesberatern
  • Laboratorien (Laboranalysen) und Röntgeninstituten

Ist die ambulante Behandlung ärztlich verordnet und handelt es sich um eine Pflichtleistung, werden die Kosten aus der BASIS nach den Tarifverträgen des Wohn- oder Arbeitsortes vergütet.

Zusammenstellung der Medikamentenleistungen: Welche Kostenbeiträge an welche Medikamente und aus welchen Versicherungen übernimmt KLuG?

VersicherungLeistungen
BASISArzneimittel, die nachweislich wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind, sind auf der Spezialitätenliste des Bundesamtes für Gesundheit aufgelistet. KLuG vergütet diese Medikamente, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt, abzüglich der Kostenbeteiligung (Selbstbehalt und Jahresfranchise).
TOP / COMPLETA90% der nicht kassenpflichtigen Medikamente (Swissmedic-anerkannte Medikamente)
Für Medikamente, die in der Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV)oder der Zusatzliste zur (LPPV) aufgeführt sind, besteht kein Anspruch auf Vergütung.
SANA / COMPLETA75% für natürliche Heilmittel (Komplementärliste)

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass das betreffende Medikament beim Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) für die in Frage stehende Indikation zugelassen ist. Klären Sie vor dem Medikamentenbezug bei unserem Kundendienst ab, ob eine Kostenübernahme gegeben ist.
Medikamente, die auf der Liste der Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) aufgeführt sind, werden nicht übernommen.

Gerade im Ausland ist ein ausreichender Krankenversicherungsschutz zentral.

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TOP/COMPLETA

  • Juristische Beratung und Vertretung bei rechtlichen Auseinandersetzungen
  • Sie erhalten pro Rechtsfall bis CHF 250'000.- erstattet (bzw. CHF 50'000.- in Fällen ausserhalb Europas) für Anwaltshonorare, Gerichts- und Verfahrenskosten, Expertisen, Gerichtskosten und Parteientschädigung.
  • Versichert sind Streitigkeiten als Lenker, Mieter oder Benützer von Transportmitteln sowie als Fussgänger während Ferien und Schulaufenthalten im Ausland (inkl. Hin- und Rückreise).

B

In der Krankenpflege-Leistungverordnung ist ein täglicher Beitrag von CHF 10.- während höchstens 21 Tagen pro Kalenderjahr vorgesehen. Mit diesem Beitrag sind aus der Grundversicherung  die Kosten der Hotellerie und die Heilbadeintritte abgegolten.Zusätzlich werden die Kosten für die Ein- und Austrittsuntersuchung und die ärztlich verordneten medizinischen Anwendungen (Physiotherapie) zum ortsüblichen Tarif übernommen.

KLuG richtet an die Hotelleriekosten in einem anerkannten inländischen Heilbad Pauschalbeiträge aus den HOSPITAL-Spitalzusatzversicherungen Tagespauschalen aus. Die Höhe der täglichen Badekurbeiträge richtet sich nach der abgeschlossenen HOSPITAL-Spitalzusatzversicherung und den ausgewiesenen Kosten. (Leistungen für Bade- und Erholungskuren zusammen werden maximal 30 Tage pro Kalenderjahr ausgerichtet.)

Voraussetzungen:

  • die Badekur muss ärztlich verordnet sein.
  • eine entsprechende medizinische Behandlung des Leidens ist am
    Wohnort nicht möglich
  • das Heilbad ist in der Liste des Eidg. Departements des Innern aufgeführt,
  • die ärztliche Badekurverordnung mit Diagnose und Namen und Ort
    des Heilbades und der Dauer der Badekur wird vor Kurantritt eingereicht während der Badekur von minimal 14 Tagen Dauer wird eine intensive und aktive balneologische Therapie durchgeführt.

Wer über einen gewissen Zeitraum keine Leistungen in Anspruch nimmt, profitiert von einem Rabatt von bis zu 20%. Die Spitalversicherungen HOSPITAL PLUS und HOSPITAL COMFORT werden ab Alter 50 als Bonus-Versicherung angeboten.

KLuG übernimmt folgende Leistungen an Brillengläser und Kontaktlinsen:

VersicherungLeistungen
TOP90%, max. CHF 150.– pro Jahr
COMPLETA90%, max. CHF 300.– pro Jahr

 

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C

OKP

Sie erhalten die Kosten für bestimmte Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten sowie für vorsorgliche Massnahmen - zum Beispiel Impfungen, die von einem Arzt angeordnet oder durchgeführt werden.

Alle drei Jahre erhalten Frauen die Kosten für eine gynäkologische Vorsorge-Untersuchung. Die Kosten für Mammografien erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen, gerne geben wir Ihnen darüber telefonisch Auskunft.

Art. 12 KLV

SANA

Sie erhalten 75% der Kosten bis CHF 500.- pro Kalenderjahr für Präventionsmassnahmen wie Impfungen, Herz-/Kreislauf-Check-Ups, Ultraschalluntersuchungen, Untersuchungen zur Früherkennung von Krebsleiden, Raucherentwöhnung, usw.

COMPLETA

Sie erhalten 90% der Kosten bis CHF 750.- pro Kalenderjahr für Präventionsmassnahmen wie Impfungen, Herz-/Kreislauf-Check-Ups, Ultraschalluntersuchungen, Untersuchungen zur Früherkennung von Krebsleiden, Raucherentwöhnung, usw.

Voraussetzungen:

  • Die Massnahme ist von uns anerkannt.
  • Die Massnahme wird von einem Arzt durchgeführt oder angeordnet.

Die traditionelle chinesische Medizin ist in der Schweizer Bevölkerung akzeptiert und beliebt. Die traditionelle chinesische Medizin behandelt mit Akupunktur, Kräutertherapie, Anmo-/Tuina-Massage und anderen Therapieformen vor allem funktionelle Erkrankungen wie Gelenk- oder Rückenschmerzen, chronische Schmerzen, Erkrankungen der Atemwege, Stressfolgeerkrankungen und viele andere Leiden mehr. Die Medikamente werden individuell für den Patienten nach den Vorgaben des Arztes in einer externen Apotheke zubereitet.

Aus den Zusatzversicherungen SANA oder COMPLETA werden zum Teil Kosten für Chinesische Medizin übernommen.

D

Die professionelle Zahnreinigung sorgt für gesunde Zähne. Sie umfasst das Entfernen aller Zahnbeläge sowie die gründliche Politur der Zähne, damit sie wieder strahlen. Die Zahnversicherung DENTAplus gewährt Leistungen an die Dentalhygiene.

E

KLuG gewährt Ihnen mit der Spitalversicherung HOSPITAL Privat hochwertigen Einbettzimmerkomfort. Mit der Spitalversicherung HOSPITAL FLEX können Sie bei einem Selbstbehalt auch im Einbettzimmer liegen.

ProduktLeistungen
BASISÜbernahme von ärztlich verordneten Therapien während des Kuraufenthaltes, abzüglich Kostenbeteiligung.
HOSPITAL ECOCHF 30.- pro Tag, max. 30 Tage pro Kalenderjahr
HOSPITAL HalbprivatCHF 100.- pro Tag, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
HOSPITAL PLUS (BONUS)CHF 60.- pro Tag, max. 30 Tage pro Kalenderjahr
HOSPITAL PrivatCHF 200.- pro Tag, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
HOSPITAL COMFORT (BONUS)CHF 90.- pro Tag, max. 30 Tage pro Kalenderjahr
HOSPITAL FLEX ErgänzungsmodulCHF 100.- pro Tag, max. 21 Tage pro Kalenderjahr

Es ist immer gut im Zweifel eine zweite Meinung einzuholen.

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F

Innerhalb von 5 Tagen zum Spezialisten? Mit Fast Track kein Problem.

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KLuG fördert das Fitnesstraining ihrer Kunden mit einem Beitrag von CHF 200.– pro Kalenderjahr aus den Zusatzversicherungen SANA und COMPLETA in allen Qualitop-zertifizierten Fitnesscentern.

BASIS

Sie erhalten die Kosten für medizinische Fusspflege (Podologie) unter der Voraussetzung, dass Sie Diabetiker sind und die Behandlung durch die Spitex oder eine diplomierte Pflegefachfrau mit Vertrag durchgeführt wird.

TOP

Diabetiker erhalten 75% der Kosten für medizinische Fusspflege, Podologie (Stundenansatz bis CHF 90.-).
Haben Sie kein Diabetes und benötigen Podologiebehandlungen, erkundigen Sie sich bitte vorgängig bei uns, ob und in welchem Rahmen Sie einen Beitrag an die Kosten aus Ihren Zusatzversicherungen erhalten.

Voraussetzungen:

  • Die Behandlung wird von einem anerkannten Verbandspodologen mit Zusatzausbildung «Diabetesseminar» durchgeführt.
  • Die Behandlung wird Ihnen von einem Arzt verordnet.
  • Die genaue Diagnose ist auf der Verordnung ersichtlich.

     

COMPLETA

Diabetiker erhalten 75% der Kosten für medizinische Fusspflege, Podologie (Stundenansatz bis CHF 90.-).
Haben Sie kein Diabetes und benötigen Podologiebehandlungen, erkundigen Sie sich bitte vorgängig bei uns, ob und in welchem Rahmen Sie einen Beitrag an die Kosten aus Ihren Zusatzversicherungen erhalten.

Voraussetzungen:

  • Die Behandlung wird von einem anerkannten Verbandspodologen mit Zusatzausbildung «Diabetesseminar» durchgeführt.
  • Die Behandlung wird Ihnen von einem Arzt verordnet.
  • Die genaue Diagnose ist auf der Verordnung ersichtlich.

G

Schutz für Ihre Gäste aus dem Ausland bei Krankheit und Unfall. Versichert sind Medikamente, Arztbesuche und Spitalaufenthalte (allgemeine Abteilung) sowie der medizinisch begleitete Nottransport an den Wohnort im Ausland und die Rückführung im Todesfall an den letzten Wohnort.

 

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Die Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV) bietet einen Schutz vor bestimmten HP-Viren, die für Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind. Diese Impfung wird nur unter gewissen Bedingungen aus der Grundversicherung vergütet:

Die Impfung wird bei Mädchen und jungen Frauen im Alter von 11 bis 19 Jahren durchgeführt.

Die Ärztin oder der Arzt führt die Impfung im Rahmen des kantonalen Impfprogramms durch. Dadurch erfolgt der Einkauf des Impfstoffes zentral, und die Impfkosten fallen wesentlich tiefer aus.

Sind diese Bedingungen erfüllt, laufen Rechnungsstellung und -vergütung im Hintergrund zwischen Ärztin oder Arzt, Kanton und Krankenversicherer ab. Es wird weder ein Selbstbehalt noch ein Franchiseanteil erhoben.

Wird die Impfung ausserhalb des kantonalen Impfprogramms durchgeführt, werden die Kosten nicht aus der Grundversicherung übernommen.

Geburtshäuser sind den Spitälern gleichgestellt. Es gelten die gleichen Wahlmöglichkeiten. 

Für eine Geburt in einem Geburtshaus, das auf keiner kantonalen Spitalliste aufgeführt ist, bezahlt KLuG aus der BASIS die Kosten für die Hebamme und den Arzt inkl. Verbrauchsmaterialien sowie notwendiger Medikamente.

Aus den halbprivaten und privaten Spitalversicherungen richtet KLuG zudem eine Entschädigung (Geburtspauschale) für weitere nicht gedeckte Kosten aus (wie z. B. Benützung des Geburtszimmers, Übernachtung und Verpflegung). 

Um sicherzugehen, welche zusätzlichen Leistungen KLuG im Geburtshaus übernimmt, empfehlen wir dies vorgängig abzuklären.

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KLuG vergütet an die von Hebammen durchgeführten Geburtsvorbereitungskurse CHF 150.- aus der BASIS.

Aus den Zusatzversicherungen SANA und COMPLETA werden zusätzlich 75%, max. CHF 200.- pro Kalenderjahr, an Geburtsvorbereitungskurse bei Hebammen vergütet.

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Generika sind Nachahmerpräparate. Sie können dann hergestellt werden, wenn der Patentschutz eines Arzneimittels abgelaufen ist. Diese Nachfolgemedikamente enthalten die gleichen Wirkstoffe wie die seit Jahren bekannten Ursprungsprodukte. In Bezug auf die klinische Wirksamkeit sind sie mit dem Original identisch.

Mit Generika profitieren Sie von kleineren Kostenbeteiligungen (Selbstbehalt und Jahresfranchise) und sparen somit bares Geld. Wer die teureren Originalpräparate einem günstigeren Generikum vorzieht, bezahlt 20% anstatt 10% Selbstbehalt.

Generika suchen

Suche nach Originalpräparaten, Generika und anderen Alternativen sowie nach Wirkstoffen. Hier erhalten Sie zu vielen Medikamenten umfassende Informationen der Hersteller und Vertreiber.

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KLuG unterstützt Sie in Ihrem Bestreben, Ihre Gesundheit zu erhalten und zu fördern.

An gesundheitsfördernde Massnahmen in den Bereichen Rückenschule, Fitness, Kurse für Ernährung, Entspannung und Bewegung sowie Kurse zu weiteren Gesundheitsthemen leistet KLuG aus den Zusatzversicherungen SANA und COMPLETA Beiträge.

Für den Bereich Schwangerschaft (Geburtsvorbereitung, Schwangerschaftsgymnastik, Rückbildungsturnen) werden 75%, max. CHF 500.- pro Kalenderjahr, bezahlt. Werden im gleichen Jahr mehrere gesundheitsfördernde Massnahmen aus verschiedenen Bereichen durchgeführt, übernimmt KLuG max. CHF 500.- der Kosten pro Kalenderjahr.

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Gesundheitsrechtsschutz und Auslandsrechtsschutz sind durch die Zusatzversicherungen TOP oder COMPLETA gedeckt. Pro Fall werden Kosten bis max. CHF 250'000.– in Europa resp. max. CHF 50'000.– ausserhalb Europas übernommen.

In Verbindung mit TOP oder COMPLETA kann der Verkehrs- und Privatrechtsschutz KLuG Advocare PLUS abgeschlossen werden.

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H

Mit HOSPITAL Halbprivat und dem variablen Modell FLEX bietet KLuG zwei Spitalzusatzversicherungen für die halbprivate Abteilung (Zweibettzimmer) an. Die übrigen Spitalzusatzversicherungen von KLuG bieten jedoch ebenfalls einen gewissen Deckungsumfang für die halbprivate Abteilung:

VersicherungDeckungZimmer
HOSPITAL ECO40% der LeistungenMehrbettzimmer
HOSPITAL HalbprivatVolle Deckung in der halbprivaten Abteilung ganze SchweizZweibettzimmer
HOSPITAL PLUS

Volle Deckung in der halbprivaten Abteilung ganze Schweiz

Freie Arztwahl

Zweibettzimmer
HOSPITAL PrivatVolle Deckung in der privaten Abteilung in der ganzen SchweizEinbettzimmer
HOSPITAL COMFORT

Volle Deckung in der privaten Abteilung ganze Schweiz

Freie Arztwahl

Einbettzimmer
HOSPITAL FLEXFreie Wahl der Spitalabteilung ganze Schweiz 

Bei ärztlicher Verordnung werden nach einem akuten stationären Spitalaufenthalt aus den Spitalversicherungen und den Langzeitpflegeversicherungen für kurze Zeit, je nach Diagnose Leistungen an Haushalthilfe vergütet.

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Wenn Sie nach einer Operation oder aufgrund einer Krankheit der Pflege zu Hause bedürfen, leistet die Obligatorische Krankenpflegeversicherung einen Beitrag an die Kosten von ärztlich angeordneten und aufgrund eines ausgewiesenen Pflegebedarfs erbrachten pflegerischen Leistungen. Diese Pflege übernimmt zum Beispiel die Spitex.

Die Spitex ist eine Organisation, bei welcher verschiedene Fachpersonen wie Pflegefachkräfte, Pflegehelferinnen oder Betreuerinnen angestellt sind. 

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Die Zusatzversicherungen TOP und COMPLETA decken Kosten, die bei einer Heimschaffung entstehen. Die Kosten werden jedoch nur bei Durchführung durch Allianz Global Assistance umfassend übernommen.

Wenn Sie keine TOP oder COMPLETA abgeschlossen haben können Sie kurzfristig und unkompliziert unsere Reiseversicherung abschliessen.

KLuG leistet aus den Zusatzversicherungen TOP und COMPLETA für medizinisch notwendige, dem Gesundheitsschaden angepasste und ärztlich verordnete Mittel und Gegenstände, die den Gebrauch eingeschränkter Körperfunktionen verbessern, einen Beitrag.

Aus der Grundversicherung werden die Leistungen gemäss MiGeL (Mittel-und Gegenständelieste) übernommen.

VersicherungLeistungen
BASISGemäss Mittel- und Gegenständeliste
TOP90%, max. CHF 1'000.- pro Kalenderjahr
COMPLETA90%, max. CHF 1'500.- pro Kalenderjahr

Aus der Zusatzversicherung PRIMEO erhalten Sie bis CHF 300.- pro Kalenderjahr für die Benutzung von medizinischen Beratungen durch kostenpflichtige Hotlines oder Online-Dienste wie z.B. die Kinderhotline des Kinderspitals oder die Online-Beratung des Universitätsspitals Zürich.

Voraussetzungen:

  • Sie können die Kosten durch Einreichen der Telefonrechnung bzw. der Rechnung des Online-Dienstes nachweisen.
  • Die Beratung wird durch einen von uns anerkannten Dienstleister erbracht.

I

KLuG beteiligt sich an den Kosten für Impfungen im Rahmen der medizinischen Prävention.

Je nach Impfung handelt es sich um eine Pflichtleistung aus der BASIS oder um eine Leistung aus den Zusatzversicherungen.

Leistungen aus der Grundversicherung werden abzüglich Kostenbeteiligung vergütet. Aus den Zusatzversicherungen SANA und COMPLETA werden ebenfalls Beiträge an Impfungen geleistet.

Bitte erkundigen Sie sich, für welche Impfung und aus welcher Versicherungsdeckung KLuG die Kosten vergütet.

Aus der Versicherung PRIMEO erhalten Sie, falls Sie aus der Grundversicherung Leistungen für ambulant eingesetzte Implantate wie zum Beispiel Kataraktlinsen beziehen, die nicht die gesamten Kosten abdecken, 90% bis CHF 5'000.- pro Kalenderjahr an die ungedeckten Kosten. Ausgenommen davon sind Zahnimplantate.

Voraussetzungen:

  • Der Eingriff wird ambulant durchgeführt.
  • Es handelt sich um eine Pflichtleistung, das heisst, ein Teil der Kosten wird aus der Grundversicherung übernommen.

Aus der Versicherung PRIMEO erhalten Sie 90% der Kosten bis CHF 5'000.- pro Kalenderjahr für innovative Diagnose- und Behandlungsformen, die in der Schweiz noch nicht anerkannt und somit (noch) nicht durch die Grundversicherung vergütet werden.

Voraussetzungen:

  • Die Diagnose- oder Behandlungsform ist von uns anerkannt.

Invalidität und Tod infolge Krankheit oder Unfall können schwerwiegende wirtschaftliche Folgen verursachen. Die gesetzlichen Versicherungen (AHV/IV/UVG/BVG) bieten meistens keinen ausreichenden Schutz.

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K

Die Impfprogramme werden von den schulmedizinischen Diensten und/oder den freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzten, die dem kantonalen Impfprogramm angeschlossen sind, umgesetzt. Die Impfprogramme gegen Gebärmutterhalskrebs sind je nach Kanton unterschiedlich organisiert.

Die Frist ab Versicherungsbeginn, in der bestimmte Leistungen aus der Versicherung nicht erbracht werden. Karenzfristen sind beispielsweise im Zusammenhang mit Versicherungsleistungen infolge von Mutterschaft oder bei Zahnpflegeversicherungen von Bedeutung.

Karenzfrist bei Mutterschaft

Bei den Spitalzusatzversicherungen HOSPITAL Halbprivat (halbprivate Abteilung) und HOSPITAL Privat (private Abteilung) gilt für Mutterschaftsleistungen eine Karenzfrist von 365 Tagen ab Unterschriftsdatum des Versicherungsantrages. Während dieser Zeit sind stationäre Aufenthalte infolge Mutterschaft nur in der allgemeinen Abteilung im Wohnkanton gedeckt. Nach Ablauf dieser Karenzfrist gilt die volle Deckung in der halbprivaten Abteilung bzw. privaten Abteilung auch bei Mutterschaft.

Karenzfrist bei der Zahnpflegeversicherung DENTAplus

Der Leistungsanspruch in der DENTAplus beginnt nach einer Karenzfrist von 6 Monaten ab Beginn der Versicherung. Entscheidend für die Entstehung des Anspruchs ist das Behandlungsdatum.

Die Versicherung KidsCare unterstützt Sie als erwerbstätige Eltern. Sichern Sie sich ab und erhalten Sie eine erfahrene Aufsichtsperson für Ihr Kind. 

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Die Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus der wählbaren Franchise, dem gesetzlich geregelten Selbstbehalt und dem Spitalkostenbeitrag.

L

CURA

Bei ausgewiesener Pflegebedürftigkeit erhalten Sie bis zur Höhe der versicherten Tagespauschale die von der Grundversicherung nicht gedeckten Kosten für eine ärztlich verordnete Haushalthilfe oder für die Hotelleriekosten (Unterkunft und Verpflegung) im Pflegeheim, sobald die Wartefrist abgelaufen ist.

Voraussetzungen:

  • Sie beziehen Pflegeleistungen aus der Grundversicherung von durchschnittlich mehr als 60 Minuten pro Tag.
  • Sie erhalten die Pflegeleistungen (stationär und ambulant, inkl. Haushaltshilfe) von einem durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) anerkannten Leistungserbringer.
  • Der stationäre Aufenthalt erfolgt in einer anerkannten Einrichtung (z.B. Pflegeheim) in der Schweiz.
  • Sie können die ungedeckten Kosten für die Haushaltshilfe respektive Hotellerie klar nachweisen.

VIVANTE

Bei ausgewiesener Pflegebedürftigkeit erhalten Sie je nach gewählter Variante folgende Taggelder ausbezahlt, über die Sie völlig frei (ohne Nachweispflicht) verfügen können – beispielsweise für eine Haushaltshilfe oder für ungedeckte Hotelleriekosten (Unterkunft und Verpflegung) im Pflegeheim.

Variante EconoBei einer Pflegebedürftigkeit von 100% erhalten Sie CHF 40.- Franken pro Tag
Variante StandardBei einer Pflegebedürftigkeit von 100% erhalten Sie CHF 60.- Franken pro Tag
Variante BronzeBei einer Pflegebedürftigkeit von 100% erhalten Sie CHF 80.- pro Tag
Variante SilberBei einer Pflegebedürftigkeit von 100% erhalten Sie CHF 100.- pro Tag
Variante GoldBei einer Pflegebedürftigkeit von 100% erhalten Sie CHF 140.- pro Tag
Variante PlatinBei einer Pflegebedürftigkeit von 100% erhalten Sie CHF 180.- pro Tag

Bei geringerer Pflegebedürftigkeit verringert sich der ausbezahlte Betrag entsprechend.

Voraussetzungen:

  • Ein Arztzeugnis bestätigt, dass Sie mehr als 6 Monate lang auf Pflege angewiesen sind.
  • Der Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit beträgt mindestens 25%.

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Für Medikamente, die in der Liste der Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) aufgeführt sind, besteht kein Anspruch auf Vergütung. Weder aus der Grundversicherung noch aus unseren Zusatzversicherungen. Die LPPV wird laufend angepasst und kann auszugsweise verlangt werden.

Wir empfehlen Ihnen vor dem Bezug unseren Kundendienst anzufragen ob Ihr Medikament vergütet wird oder nicht.

M

BASIS

Sie erhalten die Kosten für bestimmte Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten sowie für vorsorgliche Massnahmen - zum Beispiel Impfungen, die von einem Arzt angeordnet oder durchgeführt werden.

Alle drei Jahre erhalten Frauen die Kosten für eine gynäkologische Vorsorge-Untersuchung. Die Kosten für Mammografien erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen, gerne geben wir Ihnen darüber telefonisch Auskunft.

Art. 12 KLV

SANA

Sie erhalten 75% der Kosten bis CHF 500.- pro Kalenderjahr für Präventionsmassnahmen wie Impfungen, Herz-/Kreislauf-Check-Ups, Ultraschalluntersuchungen, Untersuchungen zur Früherkennung von Krebsleiden, Raucherentwöhnung, usw.

COMPLETA

Sie erhalten 90% der Kosten bis CHF 750.- pro Kalenderjahr für Präventionsmassnahmen wie Impfungen, Herz-/Kreislauf-Check-Ups, Ultraschalluntersuchungen, Untersuchungen zur Früherkennung von Krebsleiden, Raucherentwöhnung, usw.

Voraussetzungen:

  • Die Massnahme ist von uns anerkannt.
  • Die Massnahme wird von einem Arzt durchgeführt oder angeordnet.

Mit der BASIS sind Ihre Leistungen in einem Spital Ihres Wohnkantons in der allgemeinen Abteilung im Mehrbettzimmer gedeckt. Mit dem Abschluss von Spitalversicherungen gewährt Ihnen KLuG höheren Zimmer- und Pflegekomfort.

Komplementärmedizin hilft Jung und Alt bei vielen Beschwerden und Krankheiten.

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Ein Baby ist unterwegs. Was für eine wunderbare Neuigkeit! Nun beginnt ein neuer Lebensabschnitt der auch einige Veränderungen mit sich bringt. Auch beim Krankenversicherungsschutz stellen sich nun ganz neue Fragen zum Beispiel, welche Leistungen durch welche Versicherungen gedeckt sind.

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N

Der Nanny Service Ihrer Versicherung hilft schnell und unkompliziert mit kompetenter Betreuung – und zwar zu Hause in der gewohnten Umgebung.

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TOP

Sie erhalten 90% der Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden (sogenannte «nichtkassenpflichtige Medikamente»).
Voraussetzung ist, dass das Medikament vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic für die Behandlung der bestehenden Krankheit zugelassen ist.
Ausgeschlossen sind Medikamente, die in der Liste der Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) oder deren Zusatzliste aufgeführt sind.

SANA

Sie erhalten 75% der Kosten für ärztlich oder naturärztlich verordnete Medikamente der Komplementärmedizin, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden (sogenannte «nichtkassenpflichtige Medikamente»).
Voraussetzung ist, dass das Medikament vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic für die Behandlung der bestehenden Krankheit zugelassen ist.

COMPLETA

Sie erhalten 90% der Kosten für ärztlich verordnete Medikamente der Schulmedizin und 75% der Kosten für ärztlich oder naturärztlich verordnete Heilmittel der Komplementärmedizin, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden (sogenannte «nichtkassenpflichtige Medikamente»).
Voraussetzung ist, dass das Medikament vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic für die Behandlung der bestehenden Krankheit zugelassen ist.
Ausgeschlossen sind Medikamente, die in der Liste der Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) aufgeführt sind.

Bei einer Erkrankung oder einem Unfall im Ausland steht Ihnen die Notrufzentrale rund um die Uhr zur Seite. Von einer Kostengutsprache ans Spital, bis zu einer medizinisch notwendigen Repatriierung - Sie erhalten Unterstützung sowie die Organisation der nötigen Sofortmassnahmen.
Rufen Sie an - die Notrufzentrale hilft Ihnen schnell und unkompliziert bei allen medizinischen Notfällen im Ausland, 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr unter +41 43 340 16 25. Sie finden die Nummer auch auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte.

P

KLuG unterstützt Sie bei Notfällen im Ausland im Rahmen der Personen-Assistance.

VersicherungRettung, Transport, HeimschaffungSuche
TOPunlimitiert im Auslandmax. CHF 20'000.– für Personensuche im Ausland (im Hinblick auf eine Rettung bzw. Bergung)
COMPLETAunlimitiert im Auslandmax. CHF 20'000.– für Personensuche im Ausland (im Hinblick auf eine Rettung bzw. Bergung)
Reiseversicherungunlimitiert im Auslandmax. CHF 20'000.– für Personensuche im Ausland (im Hinblick auf eine Rettung bzw. Bergung)

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Krankenpflege in anerkannten Pflegeheimen wird gemäss Tarifverträgen aus der Grundversicherung (BASIS) übernommen.
 

Die Pflegeversicherung VIVANTE deckt zusätzlich die Folgen der Langzeitpflegebedürftigkeit bei Unfall und Krankheit. Sie offeriert freie Wahl ambulanter Pflege zu Hause, stationärer Pflege in Heimen, Pflege durch Angehörige oder Fachpersonen sowie individuelle Versicherungssummen.
 

Die Pflegeversicherung CURA bietet bei chronischen Krankheiten oder chronischen Unfallfolgen Versicherungsschutz bis zur Höhe der versicherten Tagespauschale für die ungedeckten Aufenthalts- und Verpflegungskosten bei stationärer Pflege sowie für die ungedeckten Betreuungs- und Haushalthilfekosten bei ambulanter Pflege zu Hause. Voraussetzungen sind eine mittlere Pflegebedürftigkeit und der Ablauf der vereinbarten Wartefist.

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Die Kosten für Physiotherapie werden aus der BASIS übernommen, wenn diese ärztlich verordnet ist und von einem anerkannten Physiotherapeuten oder einer Physiotherapeutin durchgeführt wird. Physiotherapie umfasst die Rehabilitation und die ambulante Krankheitsbehandlung.

Um sicherzugehen, dass KLuG die Kosten für Physiotherapie übernimmt, empfehlen wir Ihnen, dies vor Behandlungsbeginn über unseren Kundendienst abzuklären.

In der Krankenpflege Leistungsverordnung des EDI ist abschliessend aufgelistet, welche Kosten an Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten sowie für Massnahmen der Vorsorge von der Grundversicherung (BASIS) übernommen werden, sofern diese vom Arzt durchgeführt oder angeordnet sind. Ergänzend zur Grundversicherung leistet KLuG aus den Zusatzversicherungen SANA und COMPLETA Beiträge an Prävention. Konsultieren Sie vor der Behandlung unser Beraterteam. Wir geben Ihnen gerne Auskunft darüber, welche Kosten übernommen werden.

VersicherungLeistungen
SANA75%, max. CHF 500.- pro Kalenderjahr
COMPLETA90%, max. CHF 750.- pro Kalenderjahr

 

KLuG bietet mit HOSPITAL COMFORT und HOSPITAL FLEX zwei unterschiedliche Spitalzusatzversicherungen für die private Abteilung an. Die übrigen Spitalzusatzversicherungen von KLuG bieten ebenfalls einen gewissen Deckungsumfang für die private Abteilung:

VersicherungDeckungZimmer
HOSPITAL ECO20% der LeistungenMehrbettzimmer
HOSPITAL HalbprivatDeckung für die Kosten der halbprivaten AbteilungZweibettzimmer
HOSPITAL PLUS75% der LeistungenZweibettzimmer
HOSPITAL PrivatVolle Deckung in der privaten Abteilung ganze SchweizFreie Arztwahl
Einbettzimmer
HOSPITAL COMFORTVolle Deckung in der privaten Abteilung ganze SchweizFreie Arztwahl
Einbettzimmer
HOSPITAL FLEXFreie Wahl der Spitalabteilung ganze Schweiz. Selbstbehalte gemäss abgeschlossener Variante.Mehrbettzimmer ohne Selbstbehalt
Zweibettzimmer und Einbettzimmer mit Selbstbehalt

R

Aus der BASIS vergütet KLuG Leistungen an Transport, Rettung und Verlegung:

Transport

Können Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nicht selbständig zu Fuss oder nicht mit einem privaten oder öffentlichen Transportmittel zum Arzt, ins Spital oder zu Ihrem Therapeuten gelangen, werden aus der BASIS 50% der medizinisch indizierten Krankentransportkosten, max. CHF 500.- pro Kalenderjahr vergütet, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.

Rettung

Gilt es Ihr Leben zu retten, zu verhindern, dass sich Ihr Zustand rasch verschlechtert oder dass Sie in kurzer Zeit in Lebensgefahr geraten, handelt es sich um einen Notfall. Gemäss Krankenversicherungsgesetz werden aus der BASIS 50% der Kosten an die Rettung aus einer Notfallsituation in der Schweiz, max. CHF 5'000.- pro Kalenderjahr vergütet.
 
Zusätzlichen Versicherungsschutz für die ungedeckten Kosten bei Transport und Rettung bieten die Zusatzversicherungen TOP oder COMPLETA.

Auch Transportkosten im Ausland und Heimschaffungen (Repatriierung) werden aus den Zusatzversicherungen TOP, COMPLETA vergütet.


Verlegung

Die Kosten einer Verlegung im Falle eines stationären Aufenthaltes von einem Spital in ein anderes übernimmt das Spital, das die Verlegung veranlasst. Das gilt auch für Personen mit einer halbprivaten oder privaten Spitalzusatzversicherung.

Die Zusatzversicherungen TOP und COMPLETA decken Kosten, die bei einer Heimschaffung entstehen. Die Kosten werden jedoch nur bei Durchführung durch unseren Notfalldienst (Nummer: +41433401625) umfassend übernommen.

Die Rückbildungsgymnastik soll nach der Geburt bei der Frau die Rückbildung der schwangerschaftsbedingten Veränderungen unterstützen.

KLuG vergütet aus den Zusatzversicherungen SANA und COMPLETA 75%, max. CHF 200.- pro Kalenderjahr, an von KLuG anerkannte Kurse.

Für den Bereich Schwangerschaft (Geburtsvorbereitung, Schwangerschaftsgymnastik, Rückbildungsturnen) werden 75%, max. CHF 500.- pro Kalenderjahr, bezahlt.
Werden im gleichen Jahr mehrere gesundheitsfördernde Massnahmen aus verschiedenen Bereichen durchgeführt, übernimmt KLuG max. CHF 500.- der Kosten pro Kalenderjahr. 

S

Die BASIS garantiert volle Deckung in der allgemeinen Abteilung eines Spitals im Wohnkanton oder gemäss Spitalliste im Mehrbettzimmer.

Ergänzend dazu bietet KLuG verschiedene Spitalversicherungen an, welche zusätzliche Leistungen bezüglich Arzt- und Spitalwahl, Zimmerkomfort etc. bieten:

HOSPITAL ECO
HOSPITAL Halbprivat
HOSPITAL Privat
HOSPITAL FLEX

Die Sterilisation ist für Frauen, die keine Kinder mehr möchten.

KLuG vergütet aus den Zusatzversicherungen TOP und COMPLETA Leistungen an Sterilisation.

Aus der BASIS vergütet KLuG drei Sitzungen Stillberatung, vorausgesetzt diese werden von einer Hebamme oder speziell ausgebildeten Pflegefachpersonen, durchgeführt.

Mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes im Jahr 1996 wurde die Entrichtung des Stillgeldes zugunsten der Stillberatung aufgehoben.

KLuG vergütet aus der BASIS, 3 Sitzungen Stillberatung durch anerkannte Hebammen und Pflegefachpersonen mit spezieller Ausbildung in Stillberatung.

U

KLuG leistet Beiträge an Pflegekosten bei Akut- und Übergangspflege im Heim oder Spital.

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V

Unter Vasektomie versteht man die Sterilisation des Mannes.
KLuG vergütet aus den Zusatzversicherungen TOP und COMPLETA Leistungen an Vasektomie.

Ihren bestehenden Gesundheits- und Auslandrechtsschutz aus TOP und COMPLETA können Sie mit KLuG-advocare PLUS ergänzen. So sind Sie auch im Privatbereich und im Verkehr umfassend rechtsschutzversichert.

Die Rechtsschutzversicherung KLuG Advocare PLUS bietet Privat- und Verkehrsrechtsschutz bis max. CHF 300'000.- pro Fall.

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Je früher eine Krankheit erkannt wird, desto erfolgreicher kann sie behandelt werden. Daher unterstützen wir Vorsorgeuntersuchungen sowie vorsorgliche Massnahmen, die ein Arzt anordnet oder durchführt. Erkundigen Sie sich, welche Vorsorgeuntersuchungen in Ihrer Situation sinnvoll sind.

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Z

Zahnärztliche Behandlungen sind nur in Ausnahmefällen über die BASIS gedeckt.

Aus der Zahnversicherung DENTAplus werden die Kosten entsprechend den Versicherungsbedingungen zum maximal versicherten Betrag übernommen. Beiträge an Zahn- und Kieferfehlstellungskorrekturen werden aus den Zusatzversicherungen TOP und COMPLETA geleistet.

Aus den Zusatzversicherungen TOP und COMPLETA vergütet KLuG bis zum 20. Alterjahr 75% der Kosten, max. CHF 10'000.- pro Kalenderjahr an Zahn- und Kieferfehlstellungskorrekturen.

Mit der Grundversicherung ist der Aufenthalt im Mehrbettzimmer in der allgemeinen Abteilung eines öffentlichen Spitals des Wohnkantons gedeckt. Zusätzlicher Zimmerkomfort bzw. Aufenthalt und Behandlung im Zweibett- und Einbettzimmer werden über die Zusatzversicherungen abgedeckt.

KLuG ermöglicht Ihnen mit den Spitalversicherungen HOSPITAL FLEX und HOSPITAL Halbprivat hochwertigen Zweibettzimmerkomfort. Mit der Spitalversicherung HOSPITAL FLEX können Sie bei einem Selbstbehalt auch im Zweibettzimmer liegen und den Komfort geniessen.

Versicherte mit einer Spitalzusatzversicherung halbprivat bzw. privat erhalten direkten Zugang zu Experten-Zweitmeinungen von renommierten Ärzten.

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