Kapitalversicherung – KTI

Mit KTI können Sie bei Invalidität den Erwerbsausfall decken und bei Tod die Hinterbliebenen vor einer finanziellen Notlage schützen.

Krankheiten können jeden treffen. Daher ist es wichtig, sich abzusichern. Die Kapitalversicherung KTI richtet sich an Personen, die nicht oder nur teilweise durch die obligatorischen Versicherungen (BVG) versichert sind und bietet eine zusätzliche Absicherung bei Invalidität und Tod durch Krankheit. KTI leistet unabhängig von Sozialversicherungen je nach versicherter Deckung bei Invalidität und/oder Tod durch Krankheit eine vereinbarte Kapitalzahlung. Bei Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit besteht eine Prämienbefreiung. Die Höhe der Leistungen kann für Tod und Invalidität separat und individuell in Abstufungen von jeweils CHF 10'000.- bis maximal CHF 500‘000.- bestimmt werden.

Die Todesfall-Invaliditäts-Risikoversicherung ermöglicht es Ihnen zudem allfällige Hypotheken oder Geschäftskredite abzusichern. 

KTI – was Sie wissen sollten

Sie profitieren von folgenden Leistungen und Vorteilen:

  • Kapitalleistungen bei Invalidität oder Tod durch Krankheit
  • Individuell wählbare Versicherungssumme im Todes- und Invaliditätsfall je bis max. 500'000.--
  • Invaliditätskapital bereits ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent
  • Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit
  • Von anderen Versicherungen unabhängige Auszahlung
  • Tod und Invalidität einzeln oder in Kombination versicherbar
  • Vorgeburtlicher Abschluss ohne Gesundheitsdeklaration möglich

Alles rund um KTI: Jetzt mehr erfahren!

Invalidität oder Tod durch eine Krankheit können zu hohen ungedeckten Kosten führen, zum Beispiel für berufliche Integration oder die Sicherstellung der Familien- und Haushaltsbetreuung. Die Kapitalversicherung KTI ist eine wichtige Absicherung gegen diese Kosten. 

Personen mit keiner oder nur ungenügender Deckung durch die berufliche Vorsorge (Pensionskassen) sind nicht ausreichend geschützt. Dazu gehören etwa Kinder und Jugendliche, Studentinnen und Studenten, Nichtberufstätige oder teilzeitbeschäftigte Personen, Selbstständigerwerbende und Angestellte. Mit der KTI lassen sich diese Deckungslücken schliessen.

Wenn Ihr Kind aufgrund einer Krankheit invalid wird, kommt zunächst die Krankenkasse für die Behandlungen auf. Danach besteht Anspruch auf Pflegebeiträge und eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung (IV). Diese Beträge sind jedoch eher gering und decken nur bedingt die Kosten ab.

Die IV-Rente wird ab dem 18. Altersjahr ausbezahlt und sichert in der Regel das Existenzminimum. Man erhält eine volle Invalidenrente erst bei einem Invaliditätsgrad von 70%. Im Maximum beträgt diese 28' 680 Franken pro Jahr (pro Monat 2'390 Franken; Stand 2023).

 

KTI-Kapitalversicherung

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KTI bietet viele Vorteile. Die Versicherungsbedingungen zeigen die Vorteile im Detail.