PRIMEO

Bei ambulanten Eingriffen profitieren Sie von den Vorzügen einer Spitalzusatzversicherung.

Mit der Zusatzversicherung PRIMEO geniessen Sie auch bei ambulanten Behandlungen (z.B. Operationen, kleinere Eingriffe) freie Arztwahl, höchsten Komfort und Privatsphäre in unseren Partnerkliniken. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Zusatzleistungen zur Grundversicherung.

 

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Bei ambulanten Behandlungen (z.B. Operationen) besteht freie Wahlmöglichkeit des behandelnden Arztes aus der Ärzteliste von Spezialisten (Oberärzte, Chefärzte, Professoren) der jeweiligen Partnerklinik von KLuG.

Beispielsweise direkter Zugang zum Spezialisten, separate Wartezone, Verpflegung für Patienten und Begleitpersonen, kostenloser Internetzugang (W-LAN) und Lesestoff, separate Erholungszone nach dem Eingriff (nach Möglichkeit 1- oder 2-Bettzimmer mit TV, Radio, Telefon), kostenloser Parkplatz oder Taxifahrt nach Hause, Gepäckservice, etc.

Übernachtungsmöglichkeit inkl. Halbpension (Nachtessen und Frühstück) im Spital oder Vertragshotel, unmittelbar vor und/oder nach einer ambulanten Behandlung (z.B. ein kleiner Eingriff / Operation), die aus medizinischer Sicht keine Spitalübernachtung erfordert.

Kostenbeiträge an Check-ups zur Prävention von Krankheiten in Form von aufeinander aufbauenden Untersuchungspaketen zu Themen wie Bewegung, Sport, Ernährung und Stressabbau, sowie ergänzende Pakete für EKG und Ultraschall.

Kostenbeiträge für modernere oder höherwertigere Implantate im Zusammenhang mit einer ambulant durchgeführten Operation.

Anrecht auf sinnvolle innovative Diagnose- und Behandlungsformen – nach entsprechender Abklärung auch für Methoden, die in der Schweiz nicht anerkannt sind und damit von der Grundversicherung nicht erstattet werden.

Übernahme des übersteigenden Anteils der Grundversicherung für ärztlich verschriebene Hilfsmittel wie z.B. ein drittes Paar Kompressionsstrümpfe, etc.

Erstattung der Fahrtkosten von bzw. zu wiederkehrenden ambulanten Behandlungen – beispielsweise Ihre Auslagen für öffentliche Verkehrsmittel (SBB, Bus, Tram, etc.) oder das Benzingeld Ihres Nachbarn, der Sie zu Ihren Physiotherapie-Sitzungen fährt.

Erstattung von kostenpflichtigen medizinischen Beratungsangeboten wie z.B. die Beratungshotline des Kinderspitals oder die Online-Beratung einer unserer Partnerkliniken.

Ambulante Eingriffe und alle genannten Zusatzleistungen werden nach Einholung einer Kostengutsprache im gleichen Umfang wie oben aufgeführt auch im Ausland erstattet.

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