Gästeversicherung

Versicherungsschutz für Angehörige und Freunde aus dem Ausland, die längere Zeit zu Besuch sind.

Schützen Sie Ihre Gäste aus dem Ausland bei Krankheit und Unfall. Versichert sind Medikamente, Arztbesuche und Spitalaufenthalte (allgemeine Abteilung) sowie der medizinisch begleitete Nottransport und die Rückführung im Todesfall an den letzten Wohnort im Ausland.

Es gilt:

  • Maximale Versicherungsdauer pro Aufenthalt beträgt 6 Monate
  • Höchstalter des/der Versicherten aus dem Ausland ist 80 Jahre
  • Nicht versichert sind u.a. vorbestehende Leiden, Schwangerschaft/Geburt, psychische Störungen, Zahn- und Kiefererkrankungen sowie Flugunfälle


Heilungskostenversicherung bei Unfall und Krankheit

Bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (abzüglich Selbstbehalt) sind folgende Heilungskosten bei Unfall und Krankheit versichert:

  • Medizinisch notwendige Arzt- und Arzneikosten
  • Spitalaufenthalte (inkl. Verpflegung)
  • Rettungs- und Transportkosten bis zu 10% der Versicherungssumme

 

SOS-Schutz

  • Mehrkosten einer notwendigen direkten Rückreise
  • Nottransporte mit Ambulanz oder Sanitätsflugzeug
  • Such- und Rettungsaktionen
  • Kosten der Heimschaffung eines/einer Verstorbenen