Seit Juli 2022 bezahlt die obligatorische Krankenkasse (Grundversicherung) auf Anordnung eines Arztes die Kosten für die psychologischen Psychotherapien (Psychotherapien durch Psychologen, nicht Psychiater). Das bisher geltende Delegationsmodell, in dessen Rahmen die Zusatzversicherung für die Kosten aufkam, wird durch das neue Anordnungsmodell ersetzt.
Seit dem 1. Juli 2022 ist die psychologische Psychotherapie eine Leistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) und wird von der Krankenkasse bezahlt. Angeordnet wird sie von einer anerkannten Fachperson (Arzt/Ärztin oder Psychiater/in). Mit der Aufnahme der psychologischen Psychotherapie in die Grundversicherung findet ein Wechsel vom bisherigen Delegations- zum Anordnungsmodell statt.
Menschen mit psychischen Problemen erhalten dadurch einfacher und schneller Zugang zur Psychotherapie. Die Grundversicherung übernimmt pro ärztliche Anordnung die Kosten für höchstens 15 Abklärungs- und Therapiesitzungen. Die Krankenkasse zahlt weitere 15 Sitzungen nach einer erneuten ärztlichen Überweisung.
Für mehr als 30 Sitzungen benötigen Sie eine Kostengutsprache Ihrer Krankenkasse.
Kosten für Therapien im Bereich «Selbstentwicklung, Selbsterfahrung und Persönlichkeitsreifung» werden nicht übernommen.
Damit die Kosten für eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen werden, muss sie ärztlich angeordnet sein. Ausserdem wird in der Grundversicherung, abzüglich Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt), abgerechnet.